RS OGH 2025/6/24 6Ob617/77; 1Ob580/86; 8Ob632/93; 8ObA2341/96i; 1Ob226/22z; 1Ob38/25g

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Veröffentlicht am 20.10.1977
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Rechtssatz

In dem den Bestand der Gegenforderung bejahenden Endurteil ist auch auszusprechen, dass und in welchem Umfang die mit Teilurteil zugesprochene Klagsforderung bereits getilgt war, wenn die Gegenforderung bereits im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung über die Klagsforderung aufrechenbar war. (abweichend von 1 Ob 16/75 = EvBl 1976/38)

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0033853

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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