Entscheidungsgründe: Zur Sicherung eines ihm am 19. Juni 1980 von der Klägerin eingeräumten Kontokorrentkredites trat die E***-M***-Gesellschaft mbH, über deren Vermögen am 27.4.1982 der Konkurs eröffnet wurde, der Klägerin zwischen dem 31.3.1982 und dem 23.4.1982 ihr gegen die Firma K*** & B*** M*** AG (im folgenden kurz: Firma K*** & B***) zustehende Forderungen von insgesamt S 104.997,12 ab. Die Firma K*** & B*** wurde von diesen Zessionen sowohl durch die nachmalig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Liegenschaft EZ 11 KG Friesach, mit der ein radiziertes Apothekenrecht verbunden ist, stand zu je zwei Neunteln im Eigentum der Beklagten und zu je einem Sechstel im Eigentum der Kläger. Die Miteigentümer stellten zu 2 Nc 16/85 des Bezirksgerichtes St.Veit an der Glan den Antrag auf freiwillige Feilbietung der Liegenschaft. Das Bezirksgericht St.Veit an der Glan ordnete mit Beschluß vom 25.4.1985 die freiwillige Feilbietung für den 10.7.1985 an und bestell... mehr lesen...
Begründung: Rosalia H*** (geboren am 6.4.1890) verkaufte den Erlegern mit Notariatsakt vom 15. Dezember 1962 die Liegenschaft EZ 208 KG Seeboden mit dem Wohn- und Geschäftshaus Techendorf 23 um den Preis von S 400.000,-. Die Erleger räumten der Verkäuferin ein Wohnungsrecht ein und verpflichteten sich zu deren Verköstigung und zur Bestreitung der Kosten der Beheizung und Beleuchtung der Wohnung sowie zur Zahlung einer monatlichen Leibrente von S 2.500,- bis zum Ableben der Verkäuf... mehr lesen...
Begründung: Die Erlegerin hinterlegte unter Berufung auf § 1425 ABGB einen Betrag von S 302.140,- zu Gunsten der 7 Erlagsgegner bei Gericht. Das Erstgericht nahm mit Beschluß vom 7. September 1982 diesen Erlag an und ordnete an, daß die Ausfolgung des erlegten Betrages über einverständlichen schriftlichen Antrag der Erlagsgegner oder auf Grund einer im Prozeßverfahren zu erwirkenden rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung zu erfolgen habe (ON 8). Der Ersterlagsgegner beantragte... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin erlegte zugunsten der vier Antragsgegner am 29. Juli 1971 gemäß § 1425 ABGB den Betrag von S 153.328,25. Dieser Erlag wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 7. September 1971, ON 3, angenommen. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 28. Juni 1974, ON 27, erfolgte nach Zustimmung der anderen Antragsgegner die Überweisung des Betrages von S 131.152,99 aus der Erlagsmasse an die Viertantragsgegnerin. Der Zweitantragsgegner beantragte am 13. Mai 1985 die ... mehr lesen...
Begründung: Am 4.12.1985 beantragte das L*** O***, den gleichzeitig hinterlegten Betrag von S 23.977,-- als rechtmäßigen Erlag im Sinne des § 1425 ABGB und hilfsweise auch im Sinne der Bestimmungen des § 307 Abs.1 EO zu Gericht anzunehmen. Der Ersterlagsgegner stehe zum Erleger als Oberspielleiter am Landestheater Linz in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis. Seine Entgeltsforderung sei von dem Zweiterlagsgegner als betreibendem Gläubiger gepfändet worden, während die Dritt- u... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 VIIIAußStrG §16 BIII2d
Rechtssatz: Hat der Erleger trotz der von ihm selbst behaupteten schwebenden Rechtslage nicht eindeutig geklärt, welche Rechte dem Erlagsgegner an dem zu erlegenden Geldbetrag zustehen sollte, welche Voraussetzungen erfüllt sein müßten, damit der Erlagsbetrag dem Erlagsgegner ausgefolgt werden dürfe und welche rechtlichen Bindungen er selbst in Ansehung des Erlagsgegenstandes auf sich zu nehmen bereit wär... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin behauptete, das ihr in Ansehung einer Liegenschaft zustehende Vorkaufsrecht aus Anlaß eines vom Liegenschaftseigentümer mit einem Dritten abgeschlossenen, aber zufolge noch ausstehender behördlicher Genehmigungen in seiner Rechtswirksamkeit noch schwebenden Kaufvertrages gegenüber dem Erlagsgegner als dem Anbotspflichtigen in Anspruch genommen zu haben und zur Bewirkung der Einlösung den Schätzwert der Liegenschaft gerichtlich erlegen zu wollen. Sie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin sowie auch Dr. Fred D***, der Komplementär, und Fred und Maria D***, die Kommanditisten der Klägerin, erteilten dem Beklagten im Juli bzw. Dezember 1979 Vollmacht, um ihre Interessen gegenüber der O*** R*** und anderen Gläubigern zu vertreten. Im Zuge der Vertretungstätigkeit meldete der Beklagte beim Kreisgericht Wels zu Sa 9/79 den Ausgleich für die Klägerin und zu Sa 10/79 für Dr. Fred D*** persönlich an. Eine wesentliche Aufgabe des Beklagten ... mehr lesen...
Begründung: Im Oktober 1974 wurde zwischen der Fa.M***-Baugesellschaft mbH (im folgenden: Firma M***) und der Fa.L*** und K.M*** Baugesellschaft mbH (im folgenden: Firma L*** und M***) eine Vereinbarung über die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft (im folgenden: Arbeitsgemeinschaft) zur Durchführung der Bauarbeiten am Arlberg-Straßentunnel, Bauabschnitt Ostrampe, geschlossen. Laut Vereinbarung sollte die Arbeitsgemeinschaft zwischen den Gesellschaftern "nicht ausgeübt" werden, sond... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 I
Rechtssatz: Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien und dem Gericht, bei dem ein Betrag erliegt, gehört immer dem öffentlichen Recht an. Entscheidungstexte 8 Ob 599/85 Entscheidungstext OGH 27.11.1985 8 Ob 599/85 4 Ob 171/18b Entscheidungstext OGH 23.10.2018 4 Ob 171/18b Veröff: SZ 2018/81 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 2 Nc 207/79 des Bezirksgerichtes Fünfhaus wurde von der Nebenintervenientin ein Betrag von 722.545,34 S als Kaufpreis für Textilien aus zwei Aufträgen gemäß § 1425 ABGB hinterlegt, und zwar zugunsten beider Streitteile bei Ausfolgung nur über gerichtliches Urteil oder Zustimmungserklärung beider Teile. Um die Frage, wem diese Kaufpreisforderungen zustehen, geht es im vorliegenden Rechtsstreit, wobei die Klägerin und der Beklagte – letzterer mit verbundener W... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte bezog bei der Firma AGRARhandel und Transportgesellschaft mbH Sojaschrot. Auf der Rechnung über einen Betrag von S 119.625,-- fand sich ein Vermerk, der Rechnungsbetrag sei an C D A Bankkommanditgesellschaft, Zweigniederlassung Wels, unwiderruflich abgetreten worden und zahlbar auf deren Postsparkassenkonto. Der Beklagte bezahlte den Rechnungsbetrag am Fälligkeitstag (30.7.1984) nicht und wurde deshalb von der C D A Bankkommanditgesellschaft mit Sch... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 IV
Rechtssatz: Zinsen von einem zu Unrecht getätigten Erlag stehen dem Erlagsgegner keinesfalls zu. Entscheidungstexte 1 Ob 719/85 Entscheidungstext OGH 13.11.1985 1 Ob 719/85 Veröff: NZ 1987,38 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0033500 Dokumentnummer JJR_19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin kündigte den Beklagten die im 2. Stock des Hauses Linz, Herrenstraße 18, gelegene Wohnung zu 7 K 24/80 (7 C 972/80, später 7 C 732/82) des Bezirksgerichtes Linz aus dem Kündigungsgrund des § 19 Abs. 2 Z 11 MG zum 31. August 1980 auf, weil den Beklagten nach dem Tode der Mieterin ein gesetzliches Eintrittsrecht nicht zustehe. Die Aufkündigung wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Linz vom 24. Jänner 1983, 7 C 732/82-33, aufgehoben und das Räumungsbeg... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 I
Rechtssatz: Der Erlag ist ohne weitere Untersuchung seiner Rechtmäßigkeit anzunehmen; dies gilt auch für den Erlag der Entschädigungssumme im Enteignungsverfahren. Entscheidungstexte 5 Ob 56/85 Entscheidungstext OGH 10.09.1985 5 Ob 56/85 Veröff: NZ 1986,41 1 Ob 522/88 Entscheidungstext OGH 16.03.1988 ... mehr lesen...
Begründung: Die STADT WIEN beantragte, aufgrund des Bescheides des Amtes der Wiener Landesregierung im selbständigen Wirkungsbereich des Landes vom 10. Jänner 1984, MA 64 - EZ 76/A-6/83, ./A, des Beschlusses des Bezirksgerichtes B STADT WIEN vom 5. Oktober 1983, 6 Nc 51/83-7, ./B, des Verwahrauftrages des Bezirksgerichtes B STADT WIEN vom 29. März 1984, 6 Nc 51/83-11, ./C, des Teilungsplanes der MA 41 vom 27. Dezember 1982, MA 41-3099/80 Gd (entspricht Teilungsplan des Dipl.Ing. Rai... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In der am 18.7.1983 beim Bezirksgericht Döbling zu 5 C 562/83 eingebrachten Räumungs- und Pachtzinsklage begehrte Leopold B als Eigentümer des Hauses Wien 19., Heiligenstädterstraße 179, von Franz A als Pächter des dortigen Gasthauses samt Gastgarten und anderen Räumlichkeiten die übergabe des Bestandobjektes und die Bezahlung von S 33.002,57 (Pachtzins für Juni 1983 von S 25.960,-- und fällige Nebenleistungen von S 7.042,57) samt 4 % Zinsen seit 2.6.1983 sowie ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kläger geht selbst - richtig - davon aus, daß es sich um eine Gesamthandforderung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts 'T*** S***' handle; zur Aktivlegitimation bedarf es daher zumindest der Zustimmung der übrigen Gesellschafter (SZ 53/101; SZ 53/2; SZ 50/151 uva). Diese hat der Kläger in 1.Instanz nicht behauptet, daher ist diese Behauptung eine unbeachtliche Neuerung. Anmerkung E05481 ... mehr lesen...
Mit "Vorvertrag" vom 9. 8. 1981 verkauften die Kläger ihre Liegenschaft EZ 47 KG S, bestehend aus einem Waldgrundstück in der Größe von rund 6000 m2, dem Beklagten um den Betrag von 230 000 S, "in Barauszahlung beim Notar zu hinterlegen". Am 11. 8. 1981 verfaßte der Notar Dr. K eine Kaufvertragsurkunde, wonach der Kaufpreis 150 000 S beträgt und sich die Käufer verpflichten, diesen Kaufpreis zur ungeteilten Hand unverzüglich nach Vertragsunterfertigung auf das Konto der Verkäuferin zu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 VIIIAußStrG §16 BIII2d
Rechtssatz: Die Ansicht, die Zinsen könnten im Erlagsverfahren nur in gleicher Weise wie der Erlag selbst ausgefolgt werden, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 1 Ob 695/83 Entscheidungstext OGH 21.09.1983 1 Ob 695/83 4 Ob 91/17m Entscheidungstext OGH 13.06.2017 4 Ob 91/17m Auch;... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 IABGB §1425 VC
Rechtssatz: Eine von beiden Parteien in Kenntnis der Ansprüche des Nebenintervenienten getroffene Vereinbarung kann nach den Grundsätzen des redlichen Verkehrs als (schlüssiger) Verzicht auf eine schuldbefreiende Hinterlegung des eingeklagten Betrages während der Anhängigkeit des Rechtsstreites gewertet werden. Der offenkundige Zweck dieser Vereinbarung, nämlich den Anteil der Klägerin an den Gebührenersätzen für... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 VIII
Rechtssatz: Im Rechtsstreit zwischen den Erlagsgegnern über die Zustimmung des einen zur Ausfolgung des Erlagsgegenstandes an den anderen entscheidet das bessere Recht an oder auf die erlegte Sache. Dabei können alle schuldrechtlichen Verpflichtungsgründe zur Sachüberlassung erheblich sein. Entscheidungstexte 6 Ob 803/81 Entscheidungstext OGH 27.01.1982 6 Ob 803/8... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 I
Rechtssatz: Die Rechtmäßigkeit des Erlages berührt nur die Rechtsbeziehungen zwischen Erleger und den einzelnen Erlagsgegnern, aber nicht die Rechtsbeziehung der Erlagsgegner untereinander. Entscheidungstexte 6 Ob 803/81 Entscheidungstext OGH 27.01.1982 6 Ob 803/81 8 Ob 599/85 Entscheidungstext OGH 27.11.1985 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 IABGB §1438 AbABGB §1438 CbZPO §391 C
Rechtssatz: Die Verfolgung von Geldforderungen des auf den Erlagsbetrag nicht anspruchsberechtigten Beklagten ist im Zustimmungsprozeß, den der anspruchsberechtigte Kläger gegen ihn angestrengt hat, nicht möglich. Der prozessualen Aufrechnungseinrede steht das Hindernis der Ungleichartigkeit der einander gegenüberstehenden Forderungen entgegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrte von den beklagten Parteien - der Zweitbeklagte ist persönlich haftender Gesellschafter der erstbeklagten Partei - für die Lieferung von Baumaterialien den Betrag von 73 560.69 S samt Anhang. Mit Schriftsatz vom 15. Feber 1978, vorgetragen in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 5. April 1978, dehnte die klagende Partei das Klagebegehren um den Betrag von 41 765.21 S aus, weil die Bezahlung weiterer Lieferungen fällig geworden sei, und schrän... mehr lesen...
Norm: ABGB §1415ABGB §1416ABGB §1425 I
Rechtssatz: Stehen dem Gläubiger mehrere Forderungen zu, von denen einzelne vom Schuldner bestritten, andere nicht bestritten werden, und werden sämtliche Forderungen vom Gläubiger, der die Annahme der Zahlung der unbestrittenen Forderungen ablehnte, gerichtlich geltend gemacht, so ist der Schuldner zum schuldbefreienden gerichtlichen Erlag der unbestrittenen Forderungen berechtigt, da diese im Hinblick au... mehr lesen...
Die Erst- bis Fünfzehntkläger als Wohnungseigentumsbewerber der auf der EZ 3657 KG M errichteten Wohnhausanlage sowie die Sechzehnt- bis Achtundzwanzigstkläger als Wohnungseigentümer der auf der EZ 4098 KG M errichteten Reihenhäuser begehren unter anderem mit ihrem Hauptbegehren den Zuspruch eines Betrages von 2 000 000 S samt Anhang. Der erforderliche Heizkostenaufwand ihrer Wohnungen liege mit Ausnahme einer Wohnung weit über den vergleichbar ortsüblichen Kosten. Die an den Außenmau... mehr lesen...
Norm: ABGB §961ABGB §1425 I
Rechtssatz: Da auch eine fremde, nicht dem Hinterleger gehörende Sache Gegenstand eines Verwahrungsvertrages sein kann, sieht sich der Verwahrer unter Umständen dem konkurrierenden Ausfolgungsanspruch des Hinterlegers und des Eigentümers gegenüber, dessen dingliches, gegen jeden Dritten durchsetzbares Recht durch das persönliche Rechtsverhältnis zwischen Hinterleger und Verwahrer nicht berührt wird, so dass er sein R... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 VC
Rechtssatz: Ein Erlag ohne zureichenden Hinterlegungsgrund befreit den Schuldner nicht. Entscheidungstexte 1 Ob 676/80 Entscheidungstext OGH 27.08.1980 1 Ob 676/80 3 Ob 622/80 Entscheidungstext OGH 25.02.1981 3 Ob 622/80 Ähnlich 5 Ob 787/80 Entscheidungstext OGH 07.0... mehr lesen...