RS OGH 1981/6/2 5Ob501/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.06.1981
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Norm

ABGB §1425 I
ABGB §1438 Ab
ABGB §1438 Cb
ZPO §391 C

Rechtssatz

Die Verfolgung von Geldforderungen des auf den Erlagsbetrag nicht anspruchsberechtigten Beklagten ist im Zustimmungsprozeß, den der anspruchsberechtigte Kläger gegen ihn angestrengt hat, nicht möglich. Der prozessualen Aufrechnungseinrede steht das Hindernis der Ungleichartigkeit der einander gegenüberstehenden Forderungen entgegen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 501/81
    Entscheidungstext OGH 02.06.1981 5 Ob 501/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0033581

Dokumentnummer

JJR_19810602_OGH0002_0050OB00501_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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