Norm: ABGB §142 Icodice civile Art155codice civile Art3184.DVEheG §18
Rechtssatz: Art 155 codice civile, wonach der die Trennung aussprechende GH bestimmt, welcher Ehegatte die Kinder zu sich zu nehmen und für ihren Unterhalt, ihre Erziehung und Ausbildung zu sorgen hat, ist auch bei nur tatsächlicher Trennung anzuwenden. Art 318 codice civile, wonach das Kind das Elternhaus oder das ihm vom Vater zugewiesene Haus nicht verlassen darf, es sich ... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 CaABGB §142 F
Rechtssatz: Die Übergabe eines seit längerer Zeit im Familienverband des Vaters zusammen mit einem jüngeren Stiefbruder aufwachsenden Kindes an die Mutter würde voraussetzen, daß von einer Fortdauer des bisherigen Zustandes so gewichtige Nachteile für das Wohl des Kindes zu befürchten wären, daß zu ihrer Hintanhaltung auch die mit jedem Wechsel des Pflegeplatzes zwangsläufig verbundenen nachteiligen Folgen in Kauf ... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 HdABGB §177n FAußStrG §2 Abs2 Z5 F2
Rechtssatz: Um eine verläßliche Entscheidung nach § 177 ABGB treffen zu können, genügt es nicht, die Umstände bei dem einen Elternteil ausführlich zu erheben, nicht aber jene beim anderen Elternteil. Entscheidungstexte 5 Ob 83/75 Entscheidungstext OGH 10.06.1975 5 Ob 83/75 1 Ob 516/... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 DbABGB §170a
Rechtssatz: Die gesetzliche Umschreibung der
Gründe: des Besuchsrechtsentzuges gegenüber Großeltern erfaßt bereits eine den Erziehungsberechtigten nicht zusagende Art der Ausübung des Rechtes der Großeltern auf persönlichen Verkehr mit ihrem Enkel, die nicht gerade das Wohl des Kindes gefährden muß, die sich aber trotzdem nachteilig auf dessen Erziehung auswirkt zB eine verzärtelnde Behandlung. En... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 DbABGB §170a
Rechtssatz: Gegenüber der strengeren Erziehung der Eltern verzärtelnde Behandlung durch Großeltern und deren Versuche, sich in die Kindererziehung einzumischen rechtfertigt es, den Großeltern das Besuchsrecht zu entziehen, wenn sich die derzeit anhaltenden Spannungen erneut auf die Psyche des Kindes nachteilig auswirken könnten. (Kind neun Jahre; Besuchsrechtentzug bis Vollendung des zwölften Lebensjahres). ... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 CaABGB §142 HdABGB §177 Abs2 B
Rechtssatz: Die im Regelfall für Jahre richtungsweisende Entscheidung über den Verbleib eines Kindes nach rechtskräftiger Ehescheidung der Eltern soll nicht von dem mehr oder weniger zufälligen Umstand abhängen, welcher Elternteil im Zeitpunkt der faktischen Trennung das Kind gerade bei sich hat (es behält bzw mitnimmt), sondern vielmehr davon, bei welchem Elternteil die gedeihliche Pflege und Erzi... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 HbABGB §177 BAußStrG §10 AAußStrG §16 BII2oAußStrG §16 BII3c
Rechtssatz: Die Nichtbeachtung von Neuerungen stellt grundsätzlich bloß die Behauptung eines Verfahrensmangels dar, der ihm Rahmen eines ao Revisionsrekurses, wenn überhaupt, nur aufgegriffen werden könnte, wenn er in seinen Auswirkungen einer Nichtigkeit gleichkommt (ebenso EFSlg 16809, 19048 ua), also etwa falls eine Neuerung geeignet ist, die gesamten Entscheidungsg... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 HdZPO §405 DIB
Rechtssatz: Die Regelung, der Vater könne seine Kinder am zweiten Sonntag jeden Monats besuchen, ist gegenüber derjenigen, er dürfe sie an jedem zweiten Sonntag besuchen, ein aliud und nicht nur ein minus. Entscheidungstexte 2 Ob 267/74 Entscheidungstext OGH 28.11.1974 2 Ob 267/74 European Case Law Iden... mehr lesen...
Die Ehe der Eltern der Minderjährigen ist geschieden. Beide Elternteile beantragen wechselseitig, die Pflege und Erziehung der Kinder dem jeweiligen Antragsteller zu überlassen. Das Erstgericht hat dem Antrag der Mutter stattgegeben und jenen des Vaters abgewiesen. Es traf im wesentlichen folgende Feststellungen: Die Eltern haben am 26. August 1961 vor dem Standesamt I die Ehe geschlossen. Die Mutter hat vom Amt der Tiroler Landesregierung die Bewilligung zur Beibehaltung der österr... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 IABGB §187 ff4.DVEheG §14JN §1 AJN §109
Rechtssatz: § 14 Abs 1 der 4.DVEheG betreffend die Anordnung einer Vormundschaft oder Kuratel ist überwiegend eine internationale Zuständigkeitsnorm, die nur auf eigentliche Vormundschaftssachen und Pflegschaftssachen (§§ 187 bis 284 ABGB) und nicht auf Maßnahmen nach dem § 142 ABGB anzuwenden ist, es sei denn, der Heimatstaat des pflegebefohlenen Kindes nimmt seine ausschließliche Zuständ... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 I4.DVEheG §18
Rechtssatz: Eine ausländische
Norm: , welche die vaterrechtliche Ordnung so konsequent durchführt, daß sie die ehelichen Kinder dem Vater ohne jede Rücksicht auf deren Wohl zuspricht, verstößt sowohl gegen die guten Sitten als auch gegen den Zweck des § 142 ABGB und damit gegen den inländischen ordre public. (Hier: jordanisches Recht). Entscheidungstexte 7 Ob 21... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 I4.DVEheG §14JN §109
Rechtssatz: Gewöhnlicher Aufenthalt eines ehelichen Kindes mit jordanischer Staatsbürgerschaft in Österreich begründet örtliche Zuständigkeit und damit inländische Gerichtsbarkeit für Antrag auf Zuweisung des Kindes in Pflege und Erziehung (Eltern jordanische Staatsbürger). Entscheidungstexte 7 Ob 218/74 Entscheidungstext OGH 07.11.1974 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 IABGB §187 ff4.DVEheG §10
Rechtssatz: § 10 Satz 1 der 4.DVEheG ist eine zweiseitige
Norm: . Nach ihr muß das Rechtsverhältnis zwischen Eltern und ehelichen Kindern nach dem Heimatrecht des Vaters beurteilt werden (5 Ob 193/74; 5 Ob 83/72; EvBl 1973/200; JBl 1960,45; EvBl 1961/17 uva; Schwimann ZfRV 1964,247). Hier: Jordanisches Recht. Entscheidungstexte 7 Ob 218/74 Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 I4.DVEheG §18
Rechtssatz: Es hat ausschließlich das Wohl des minderjährigen Kindes über die Pflegschaftsbehördlichen Maßnahmen und insbesondere darüber zu entscheiden, ob das Kind im Falle der Scheidung der Ehe seiner Eltern der Pflege und Erziehung der Mutter oder aber des Vaters zu überlassen ist. Das bildet einen der tragenden Grundsätze des österreichischen Familienrechts und läßt sich aus der inländischen Rechtsordnung sowi... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 IABGB §879 BIIa14.DVEheG §104.DVEheG §144.DVEheG §18
Rechtssatz: Die Bestimmung des jordanischen Rechtes, wonach Kindern nach vollendetem siebenten Lebensjahr ausschließlich mit Zustimmung des Vaters in Pflege und Erziehung der Mutter bleiben dürfen, ohne daß hiebei das Wohl der Kinder zu berücksichtigen ist, widerspricht den guten Sitten, dem Zweck des § 142 ABGB und damit dem ordre public. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 I4.DVEheG §18MRK Art3 III8
Rechtssatz: Eine Vorschrift (hier: jordanisches Recht), die dem Vater die Pflege und Erziehung über einen Minderjährigen ohne jede Rücksicht auf dessen Wohl, also selbst für den Fall einräumt, daß dieser dem Minderjährigen etwa infolge Drohungen, Mißhandlungen oder aus anderen Gründen keine menschliche Behandlung zuteil werden läßt, verstößt gegen Art 3 MRK. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 DaABGB §148 Abs1 Satz2 AABGB idF KindNamRÄG 2013 §187 Abs1
Rechtssatz: Bei der Regelung des Besuchsrechtes kann es auf die Stellungnahme eines unmündigen Kindes nicht entscheidend ankommen; es kann zwar auch einem unmündigen Kind die Fähigkeit, einen eigenen Willen zu bekunden, nicht abgesprochen werden, es fehlt aber die nötige Einsicht für eine Entscheidung, ob und inwieweit eine Besuchsregelung seinem Wohl und seinem Interess... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 DaABGB §148 A
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 142 ABGB über die Regelung des persönlichen Verkehrs des Elterteils, dem ein Kind nicht in Pflege und Erziehung zugewiesen ist, ist grundsätzlich auch auf bereits mündige Kinder, aber doch unter besonderer Bedachtnahme auf ihr Alter, anzuwenden. Der Stellungnahme des betroffenen Minderjährigen kommt erhebliche Bedeutung nicht nur für die Gewährung des persönlichen Verkehrs an sich, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 A
Rechtssatz: Bei der Regelung der Pflege und Erziehung haben Kindeswohl und Kontinuität der Erziehung im vertrauten Milieu den Vorrang vor ungewissen künftigen Vermögensvorteilen. Entscheidungstexte 6 Ob 159/74 Entscheidungstext OGH 07.08.1974 6 Ob 159/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 CcABGB §142 Ha
Rechtssatz: Der Elternteil, dem das Kind in Pflege und Erziehung nicht überlassen wurde, kann hinsichtlich solcher Erziehungsmaßnahmen eine pflegschaftsrichterliche Entscheidung beantragen, die er als nachteilig für das Kind beurteilt (hier Besuch einer Mittelschule oder Hauptschule). Entscheidungstexte 6 Ob 104/74 Entscheidungstext OGH 18.07.1974 6 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 GEheG §49 A1fEheG §49 E
Rechtssatz: Der Ehegatte braucht sich wegen eines Fehlverhaltens gegenüber den Kindern, mag dieses auch als Eheverfehlung anzusehen sein, nicht schlechthin alles von seinem Ehegatten gefallen lassen. Anstatt die nicht gebilligten Erziehungsmaßnahmen mit einem ehewidrigen Verhalten zu beantworten, wäre es Sache des Ehegatten gewesen, die Meinungsverschiedenheiten über ihm im Interesse der Tochter geboten e... mehr lesen...
Norm: ABGB §139ABGB §141 IIABGB §142
Rechtssatz: Die Erziehung eines Kindes ist eine gemeinschaftliche Berechtigung und Verpflichtung beider Elternteile. Nach dem Gesetz ist der eheliche Vater daher nicht zunächst berufen, den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen. Entscheidungstexte 7 Ob 108/74 Entscheidungstext OGH 27.06.1974 7 Ob 108/74 Eu... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 DaABGB §148 AABGB §170aABGB §170ABGB idF KindNamRÄG 2013 §186ABGB idF KindNamRÄG 2013 §187
Rechtssatz: Das Recht auf persönlichen Verkehr zwischen Eltern und Kindern ist ein allgemein anzuerkennendes Menschenrecht. Darüber hinaus ist aber ein Mindestmaß persönlicher Beziehungen eines Kindes zu beiden Elternteilen höchst erwünscht und wird im Dienst der gesunden Entwicklung des Kindes allgemein gefordert. Den Eltern steht das Rec... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 DbABGB §142 HcABGB §170aAußStrG §19 Abs1
Rechtssatz: Ist es nach dem Inhalt der gerichtlichen Entscheidung Pflicht der Mutter und Vormünderin, die Minderjährige den Großeltern zur Ausübung ihres Rechtes auf Verkehr mit dem Enkelkind zu übergeben, so hat sie dafür Sorge zu tragen, daß das Kind auch gegen seinen Willen an den in Betracht kommenden Tagen abgeholt werden kann. Von dem Fall abgesehen, daß durch eine zwangsweise Durch... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 FABGB §170 Abs1
Rechtssatz: Für die geistige Entwicklung eines vierjährigen Knaben kommt seinem Aufwachsen in einer entsprechenden und ihm wohlgesinnten Gesellschaft überaus große Bedeutung zu. Eine Änderung des Pflegeverhältnisses ist geeignet, seine Entwicklung ungünstig zu beeinflussen. Entscheidungstexte 5 Ob 71/74 Entscheidungstext OGH 24.04.1974 5 Ob 71/74... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 I
Rechtssatz: BReg 1 Z 70/73 Hat ein minderjähriges österreichisches Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD, so ist nach Art 3 MSchA in einem Verfahren betreffend die elterliche Gewalt nach Scheidung der Ehe das sich aus den §§ 1034, 147, 152 ABGB ergebende väterliche Gewaltverhältnis zu beachten, das die Scheidung der Ehe überdauert; jedoch kann ein deutsches Gericht in dem durch § 142 ABGB umrissenen Rahmen auf Grund §... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 DaABGB §148 AABGB §178 A
Rechtssatz: Wenn durch die Ausübung des Besuchsrechtes die nach ständiger Rechtsprechung vorrangigen Belange des Kindes, insbesondere seine seelische oder körperliche Gesundheit, gefährdet würde, sind die Interessen aller anderen Personen, also auch der Eltern, zunächst zurückzustellen (vgl EFSlg 9735, 9743 ua; 1 Ob 269/70). Bei gegebenen Anzeichen von schädlichen Auswirkungen der Ausübung des Besuchsrec... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 HcAußStrG §16 BIII2gAußStrG §19
Rechtssatz: Die Partei muß einem in einer Entscheidung gegen sie gerichteten Auftrag zuwiderhandeln. Ist beschlußmäßig das Besuchsrecht in den Räumen der Gesellschaft "Rettet das Kind" auszuüben, enthält der Gerichtsbeschluß aber nicht den Auftrag an die Mutter, die Kinder an den Besuchstagen dorthin zu bringen, so vereitelt die Mutter das Besuchsrecht nicht, wenn sie die Kinder nicht dorthin schi... mehr lesen...
Das Erstgericht verfügte die Ausnehmung des Sorgerechtes für die schulischen Belange der Minderjährigen aus der Pflege und Erziehung der Mutter und dessen Übertragung an den Vater, wies die Anträge der Mutter auf Genehmigung der Unterbringung der Minderjährigen in dem Internat C, Schweiz, ab und genehmigte die Anmeldung der Minderjährigen durch den Vater in der von ihm zu bestimmenden Schultype und -stufe, insbesondere auch in der vierten Klasse einer Hauptschule. Daraus, daß die Mutt... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 DaABGB §148 A
Rechtssatz: Das Besuchsrecht ist ein Recht des Elternteiles. Wie weit er davon Gebrauch macht, bleibt ihm überlassen, und er kann nicht gewissermaßen Ersatz für nicht ausgeübte Rechte (hier Nachholung versäumter Besuchszeiten) begehren. Entscheidungstexte 6 Ob 193/73 Entscheidungstext OGH 04.10.1973 6 Ob 193/73 Veröff: EvBl 1974/107 S 238 = ÖA 1976,32 ... mehr lesen...