Norm
ABGB §142 IRechtssatz
Eine ausländische Norm, welche die vaterrechtliche Ordnung so konsequent durchführt, daß sie die ehelichen Kinder dem Vater ohne jede Rücksicht auf deren Wohl zuspricht, verstößt sowohl gegen die guten Sitten als auch gegen den Zweck des § 142 ABGB und damit gegen den inländischen ordre public. (Hier: jordanisches Recht).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0047893Dokumentnummer
JJR_19741107_OGH0002_0070OB00218_7400000_006