Norm
ABGB §139Rechtssatz
Die Erziehung eines Kindes ist eine gemeinschaftliche Berechtigung und Verpflichtung beider Elternteile. Nach dem Gesetz ist der eheliche Vater daher nicht zunächst berufen, den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0047351Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.07.2020