RS OGH 1974/6/27 7Ob108/74

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Veröffentlicht am 27.06.1974
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Norm

ABGB §139
ABGB §141 II
ABGB §142

Rechtssatz

Die Erziehung eines Kindes ist eine gemeinschaftliche Berechtigung und Verpflichtung beider Elternteile. Nach dem Gesetz ist der eheliche Vater daher nicht zunächst berufen, den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 108/74
    Entscheidungstext OGH 27.06.1974 7 Ob 108/74

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0047351

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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