Norm
ABGB §142 IRechtssatz
Es hat ausschließlich das Wohl des minderjährigen Kindes über die Pflegschaftsbehördlichen Maßnahmen und insbesondere darüber zu entscheiden, ob das Kind im Falle der Scheidung der Ehe seiner Eltern der Pflege und Erziehung der Mutter oder aber des Vaters zu überlassen ist. Das bildet einen der tragenden Grundsätze des österreichischen Familienrechts und läßt sich aus der inländischen Rechtsordnung sowie den dieser zugrundeliegenden sozialen Wertvorstellungen nicht wegdenken (Verstoß jordanischen Rechtes gegen Vorbehaltsklausel).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0047834Dokumentnummer
JJR_19741107_OGH0002_0070OB00218_7400000_002