Norm
ABGB §142 FRechtssatz
Für die geistige Entwicklung eines vierjährigen Knaben kommt seinem Aufwachsen in einer entsprechenden und ihm wohlgesinnten Gesellschaft überaus große Bedeutung zu. Eine Änderung des Pflegeverhältnisses ist geeignet, seine Entwicklung ungünstig zu beeinflussen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0047904Dokumentnummer
JJR_19740424_OGH0002_0050OB00071_7400000_001