RS OGH 1975/2/13 7Ob27/75

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Veröffentlicht am 13.02.1975
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Norm

ABGB §142 Db
ABGB §170a

Rechtssatz

Die gesetzliche Umschreibung der Gründe des Besuchsrechtsentzuges gegenüber Großeltern erfaßt bereits eine den Erziehungsberechtigten nicht zusagende Art der Ausübung des Rechtes der Großeltern auf persönlichen Verkehr mit ihrem Enkel, die nicht gerade das Wohl des Kindes gefährden muß, die sich aber trotzdem nachteilig auf dessen Erziehung auswirkt zB eine verzärtelnde Behandlung.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 27/75
    Entscheidungstext OGH 13.02.1975 7 Ob 27/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0047853

Dokumentnummer

JJR_19750213_OGH0002_0070OB00027_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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