Norm
ABGB §142 DbRechtssatz
Die gesetzliche Umschreibung der Gründe des Besuchsrechtsentzuges gegenüber Großeltern erfaßt bereits eine den Erziehungsberechtigten nicht zusagende Art der Ausübung des Rechtes der Großeltern auf persönlichen Verkehr mit ihrem Enkel, die nicht gerade das Wohl des Kindes gefährden muß, die sich aber trotzdem nachteilig auf dessen Erziehung auswirkt zB eine verzärtelnde Behandlung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0047853Dokumentnummer
JJR_19750213_OGH0002_0070OB00027_7500000_001