RS OGH 1974/2/28 1Z70/73 - GZ vom OGH vergeben

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.1974
beobachten
merken

Norm

ABGB §142 I

Rechtssatz

BReg 1 Z 70/73

Hat ein minderjähriges österreichisches Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD, so ist nach Art 3 MSchA in einem Verfahren betreffend die elterliche Gewalt nach Scheidung der Ehe das sich aus den §§ 1034, 147, 152 ABGB ergebende väterliche Gewaltverhältnis zu beachten, das die Scheidung der Ehe überdauert; jedoch kann ein deutsches Gericht in dem durch § 142 ABGB umrissenen Rahmen auf Grund § 1671 ABGB die tatsächliche Personensorge allein auf die Mutter übertragen.

RS U BayOLG (D) 1974/02/28 1 Z 70/73 Veröff: NJW 1974,1051

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1974:RS0104650

Dokumentnummer

JJR_19740228_AUSL000_00100Z00070_7300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten