Norm
ABGB §142 IRechtssatz
Gewöhnlicher Aufenthalt eines ehelichen Kindes mit jordanischer Staatsbürgerschaft in Österreich begründet örtliche Zuständigkeit und damit inländische Gerichtsbarkeit für Antrag auf Zuweisung des Kindes in Pflege und Erziehung (Eltern jordanische Staatsbürger).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0047888Im RIS seit
07.11.1974Zuletzt aktualisiert am
23.10.2023