Norm
ABGB §142 CaRechtssatz
Die im Regelfall für Jahre richtungsweisende Entscheidung über den Verbleib eines Kindes nach rechtskräftiger Ehescheidung der Eltern soll nicht von dem mehr oder weniger zufälligen Umstand abhängen, welcher Elternteil im Zeitpunkt der faktischen Trennung das Kind gerade bei sich hat (es behält bzw mitnimmt), sondern vielmehr davon, bei welchem Elternteil die gedeihliche Pflege und Erziehung des Kindes auf die Dauer besser gewährleistet ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Die Gleichstellungen ab 1 Ob 736/82 erfolgten ohne Bezug zu § 142 ABGB.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0047807Dokumentnummer
JJR_19750211_OGH0002_0030OB00027_7500000_001