Entscheidungen zu § 140 Abs. 1 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

269 Dokumente

Entscheidungen 241-269 von 269

RS OGH 1991/6/5 1Ob564/91, 3Ob555/94, 10Ob502/96, 4Ob507/96, 7Ob2337/96v, 6Ob355/97t, 6Ob238/98p, 9O

Norm: ABGB §140 Abs1 Aa
Rechtssatz: Anteilig im Sinne des § 140 ABGB bedeutet, dass jeder Elternteil unter Berücksichtigung seiner eigenen Leistungsfähigkeit zum Unterhalt des Kindes beizutragen hat. Entscheidungstexte 1 Ob 564/91 Entscheidungstext OGH 05.06.1991 1 Ob 564/91 Veröff: EvBl 1991/166 S 736 = ÖA 1992,21 3 Ob 555/94 Entsc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.06.1991

TE OGH 1991/5/23 8Ob554/91

Begründung: Im Vergleich vom 21. Februar 1989 verpflichtete sich Franz D*****, seiner am 28. Juli 1988 geborenen mj. Tochter Jaqueline B***** einen Unterhaltsbetrag von monatlich S 1.500,-- zu leisten. Mit Beschluß vom 17. Dezember 1990 gewährte das Erstgericht der Minderjährigen für die Zeit vom 1. November 1990 bis 31. Oktober 1993 Unterhaltsvorschüsse in Titelhöhe mit der
Begründung: , die Führung von Exekutionen erscheine aussichtslos, weil der unterhaltspflichtige Vater am 24. ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.05.1991

TE OGH 1991/5/8 3Ob69/91

Entscheidungsgründe: Die Parteien schlossen am 12.9.1988 aus Anlaß der einvernehmlichen Scheidung ihrer Ehe einen Vergleich, in dem sich der Kläger verpflichtete, ab 1.10.1988 der Beklagten S 1.500, dem am 4.1.1972 geborenen Sohn Wolfgang S 200 und der am 17.1.1974 geborenen Tochter Manuela S 1.300 monatlich jeweils am Ersten eines Monats an Unterhalt zu bezahlen. In dem Vergleich heißt es sodann: "Festgehalten wird, daß der mj. Wolfgang Kellnerlehrling im ersten Lehrjahr ist, die... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.05.1991

TE OGH 1991/4/24 3Ob1030/91 (3Ob1031/91)

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule, Dr. Warta, Dr. Angst und Dr. Schalich als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gert S*****, vertreten durch Dr. Bruno Binder ua, Rechtsanwälte in Linz, wider die beklagten Parteien 1) Helga S*****, 2) mj. Karin S*****, 3) mj. Guntram S*****, und 4) Sunhild S*****, alle vertre... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.04.1991

RS OGH 1991/4/11 8Ob531/91, 4Ob512/92, 1Ob588/93, 4Ob513/96, 9Ob407/97m, 1Ob180/98x, 1Ob117/02s, 4Ob

Norm: ABGB §140 Abs1 Aa
Rechtssatz: Im Unterhaltsbemessungsverfahren müssen auch andere gesetzliche Unterhaltspflichten des in Anspruch genommenen Unterhaltsschuldners, gleichgültig, ob sie bereits tituliert sind oder nicht, derart berücksichtigt werden, dass zunächst zur Wahrung der Gleichmäßigkeit aller im Prinzip gleichberechtigten gesetzlichen Unterhaltsansprüche von der für alle Unterhaltspflichten zur Verfügung stehende gemeinsamen Unterh... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.04.1991

TE OGH 1991/4/11 8Ob531/91

Begründung: Das Erstgericht erhöhte die im Jahre 1985 mit je S 2.000 pro Monat festgesetzte Unterhaltsverpflichtung des Vaters für die beiden Minderjährigen Sonja und Thomas antragsgemäß ab 1. Juli 1990 auf je S 2.500 monatlich. Es stellte fest, daß der Vater von Jänner bis Oktober 1990 ein der Unterhaltsbemessung zugrundezulegendes monatliches Durchschnittsnettoeinkommen von S 15.770 erzielte, und folgerte daraus, daß die erhöhten Unterhaltsbeiträge dem Vater auch unter Berücksicht... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.04.1991

RS OGH 1991/3/21 8Ob651/90, 1Ob603/92, 7Ob526/93, 1Ob552/93, 7Ob581/93, 4Ob557/94, 10Ob523/95, 4Ob22

Norm: ABGB §140 Abs1 BcLPfG §5
Rechtssatz: "Nach ihren Kräften" bedeutet, daß der Unterhaltspflichtige im Interesse seiner Kinder alle persönlichen Fähigkeiten so gut wie möglich einzusetzen hat. Dazu gehört eine Lebenshaltung, derzufolge sich der unterhaltspflichtige Elternteil im Falle der Notwendigkeit hiezu auch strengsten finanziellen Einschränkungen unterzieht. Eine Belastbarkeitsgrenze nach den Pfändungsfreibeträgen des § 5 LPfG kommt hi... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.03.1991

RS OGH 1991/3/21 8Ob651/90, 7Ob1644/93 (7Ob1645/93), 10Ob502/96, 6Ob97/00h, 6Ob211/00y, 9Ob80/01g, 1

Norm: ABGB §140 Abs1 AaABGB §140 AbABGB §140 Bc
Rechtssatz: Verfügt allerdings der die Kinder betreuende Elternteil über ein im Vergleich zum anderen Ehegatten beträchtlich höheres Einkommen, aus dem der Unterhalt derselben zur Gänze oder zum Großteil geleistet wird oder geleistet werden kann, sodaß die dem anderen Teil - auf Grund seines Einkommens nur im Bereich des Existenzminimums - zumutbare Alimentierung im Vergleich dazu bei lebensnaher ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.03.1991

TE OGH 1991/3/21 8Ob651/90

Begründung: Die mj. Christian ***** und Dominik M***** befinden sich in der Obsorge des Vaters, auf dessen Antrag die Vorinstanzen u.a. der Mutter die Bezahlung eines Unterhaltsbeitrages von S 500,-- je Kind auftrugen. Die Vorinstanzen vertraten die Auffassung, daß der Mutter die Leistung dieses Unterhaltsbeitrages (Rekursgericht: ab 2. Oktober 1989) zugemutet werden könne, weil sie S 4.100 monatlich verdiene. Mit der
Begründung: , daß es zur Frage der Belastbarkeit eines unterhaltspf... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.03.1991

TE OGH 1991/3/7 6Ob517/91

Begründung: Das pflegebefohlene Mädchen wurde am 1. November 1976 geboren. Die sieben Monate zuvor geschlossene Ehe seiner Eltern wurde mit Beschluß vom 27. März 1979 im Sinne des § 55 a EheG geschieden. Mit der anläßlich der Scheidung getroffenen Vereinbarung hatte sich der Vater gegenüber der Mutter zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrages für das damals im dritten Lebensjahr gestandene Kind von S 1.080,-- verpflichtet. Diese pflegschaftsgerichtlich genehmigte Vereinbarung... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.03.1991

TE OGH 1991/3/7 6Ob1536/91

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Vogel als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schobel, Dr. Redl, Dr. Kellner und Dr. Schiemer als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj. Christian *****, geboren 27. Juni 1975, und Mario *****, geboren 10. September 1979, beide im Haushalt der Mutter Helga *****, infolge außerordentlichen Rekurses des Vaters Rudolf *****, gegen den Beschluß des L... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.03.1991

TE OGH 1990/12/19 1Ob690/90

Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Linz vom 7.6.1985, 2 Cg 122/85-5, gemäß § 55 a EheG geschieden. Zum Zeitpunkt der Ehescheidung war von den Kindern nur mehr der am 10.1.1970 geborene Sohn Wilfried unterhaltsberechtigt. Der am 7.6.1985 zwischen den Streitteilen abgeschlossene gerichtliche Scheidungsvergleich lautet wie folgt: "1. ....Karl Friedrich H*** verpflichtet sich zum Unterhalt des genannten Kindes monatlich einen Betrag von... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.12.1990

RS OGH 1990/10/18 6Ob655/90, 8Ob509/91, 8Ob554/91, 8Ob565/91, 4Ob544/91, 4Ob557/91, 6Ob530/92, 3Ob53

Norm: ABGB §140 Abs1 Bc
Rechtssatz: Die fristlose Entlassung des Unterhaltsschuldners als Dienstnehmer ist für sich allein - ebenso wie einer Kündigung des Dienstverhältnisses oder eine strafgerichtliche Verurteilung - noch kein Beurteilungskriterium für die Ausmessung des Unterhaltes, die von vornherein ohne weitere Prüfung im Einzelfall eine Anspannung in Höhe der zuletzt erzielten Einkünfte erlaubt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.10.1990

TE OGH 1990/10/18 6Ob655/90

Begründung: Der Vater des Minderjährigen, Gerhard P***, ist auf Grund des Beschlusses des Erstgerichtes vom 2. Juni 1989 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 2.900 verpflichtet. Dieser Bemessung wurden ein monatliches Durchschnittsnettoeinkommen des Vaters als Servicemonteur bei der Firma Helmut Heinz B*** von rund S 17.300 und eine weitere Sorgepflicht für ein am 2. Februar 1987 geborenes uneheliches Kind zugrundegelegt. Am 5. Jänner 1990 beantragte der Vater die Herabse... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.10.1990

TE OGH 1990/10/11 7Ob653/90

Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend auf die (nunmehr) ständige Rechtsprechung der Gerichte zweiter Instanz in Unterhaltssachen verwiesen, wonach der Grundsatz, daß bei der Neubemessung eines Unterhaltsanspruches (wegen Änderung der Verhältnisse) im allgemeinen die einmal in einem Unterhaltsvergleich festgelegte Relation zwischen Einkommen und Unterhaltshöhe gewahrt bleiben soll (EFSlg. 57.253, 54.494, 51.684, 47.509 uva), nu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.10.1990

RS OGH 1990/9/12 1Ob656/90, 1Ob535/92, 5Ob501/93, 7Ob629/94, 3Ob184/94, 1Ob549/95, 1Ob2040/96y, 1Ob2

Norm: ABGB §140 Abs1 BaABGB §140 BbABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Abs2 BbEStG §4 Abs1EStG §4 Abs3
Rechtssatz: Erfolgt die steuerliche Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG (hier: niedergelassener Arzt), ist als Unterhaltsbemessungsgrundlage das Durchschnittseinkommen der drei letzten, der Beschlussfassung vorangegangenen Wirtschaftsjahre heranzuziehen. Entscheidungstexte 1 Ob 656/90 Entsc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.09.1990

TE OGH 1990/9/12 1Ob656/90

Begründung: Die Ehe der Eltern wurde mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 5. Dezember 1974, 9 Cg 736/74, aus dem Verschulden des Vaters geschieden. Die Obsorge für die Kinder steht der Mutter zu. Der Vater ist als praktischer Arzt selbständig berufstätig und neben den beiden Kindern und ihrer Mutter für seine in seiner Ordination unentgeltlich mitarbeitende zweite Frau und zwei 1974 und 1978 geborene Töchter aus zweiter Ehe sorgepflichtig. Nach vergleichsweiser Unterhaltsf... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.09.1990

RS OGH 1990/5/2 1Ob599/90, 6Ob517/91, 8Ob651/90, 4Ob544/91, 1Ob612/91, 5Ob1575/91, 1Ob603/92, 3Ob541

Norm: ABGB §140 Abs1ABGB idF KindNamRÄG 2013 §231
Rechtssatz: Der Unterhaltsschuldner hat alle Kräfte anzuspannen, um seiner Verpflichtung nachkommen zu können; er muss alle persönlichen Fähigkeiten, insbesondere seine Arbeitskraft so gut wie möglich einsetzen. Tut er dies nicht, wird er so behandelt, als bezöge er Einkünfte, die er bei zumutbarer Erwerbstätigkeit hätte erzielen können. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.05.1990

TE OGH 1990/5/2 1Ob599/90

Begründung: Die Ehe der Eltern wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Favoriten vom 4.11.1983, 1 Sch 96/83-6, einvernehmlich geschieden. Die Obsorge für die Kinder steht der Mutter zu. Zuletzt war der vom Vater zu leistende monatliche Unterhalt mit Beschluß des Erstgerichtes vom 28.1.1988, ON 37, mit S 4.100 (mj. Nina) und S 3.700 (mj. Lydia) festgesetzt worden. Die Mutter beantragte am 5.4.1989, den vom Vater zu leistenden Unterhaltsbetrag auf monatlich S 6.000 (mj. Nina) und S ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.05.1990

RS OGH 1990/4/26 6Ob566/90, 6Ob1536/91

Norm: ABGB §140 Abs1 Ah
Rechtssatz: Bei Ausmittelung der Unterhaltsleistungen in einem Bruchteil des vom Unterhaltspflichtigen erzielbaren Einkommens widerspricht es dem Zweck der Pauschalierung, aus der Bemessungsgrundlage den Mietaufwand des Unterhaltspflichtigen (im Sinne der Rechtsprechung des LG Innsbruck) auszuscheiden. Entscheidungstexte 6 Ob 566/90 Entscheidungstext OGH 26.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.04.1990

TE OGH 1990/4/26 6Ob566/90

Begründung: Nach der oberstgerichtlichen Entscheidung vom 10.November 1988, 6 Ob 698/88 (= ON 42), war im zweiten Rechtsgang über das Unterhaltserhöhungsbegehren des am 12.November 1979 geborenen Knaben, der in der Obsorge seiner Mutter und Vormünderin heranwächst, gegen den Vater insoweit neuerlich zu entscheiden, als das für die Zeit ab 1.Februar 1988 gestellte Begehren auf Erhöhung der monatlichen Unterhaltsleistung von 2.500 S auf 5.000 S in Ansehung eines Teilbegehrens von 2.... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.04.1990

TE OGH 1990/4/19 8Ob564/90

Begründung: Die Ehe der Eltern der Minderjährigen wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Döbling vom 29. Oktober 1987, 7 Sch 32/87-3, rechtskräftig geschieden. Die beiden minderjährigen Kinder verblieben in Pflege und Erziehung der Mutter. Der Vater verpflichtete sich mit Vergleich vom gleichen Tag, für die beiden Minderjährigen einen Unterhalt von je S 3.500 monatlich zu bezahlen. Dabei wurde im Vergleich festgehalten, daß der Unterhaltsregelung für die beiden Kinder das steuerp... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.04.1990

RS OGH 1982/10/12 2Ob554/82, 1Ob656/90, 1Ob612/91

Norm: ABGB §140 Abs1 BaABGB §936 VIIc
Rechtssatz: Bei der Entscheidung über ein Unterhaltserhöhungsbegehren ist bis zum Beweis des Gegenteiles von den Verhältnissen auszugehen, die der letzten Festsetzung oder vergleichsweisen Regelung zugrundelagen. Entscheidungstexte 2 Ob 554/82 Entscheidungstext OGH 12.10.1982 2 Ob 554/82 1 Ob 656/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.1982

RS OGH 1981/9/9 3Ob542/81

Norm: ABGB §140 Abs1 AgAußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Wird ein Antrag auf Unterhaltserhöhung abgewiesen, weil der Unterhaltsschuldner unbekannten Aufenthaltes ist und seine Kräfte zu einer Unterhaltsleistung nicht beurteilt werden können, weil sich seine Lebensverhältnisse nicht ermitteln lassen, liegt hierin keine offenbare Gesetzwidrigkeit. Entscheidungstexte 3 Ob 542/81 Entscheidung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.09.1981

RS OGH 1981/5/20 1Ob620/81, 2Ob89/03g, 6Ob6/20f

Norm: ABGB §140 Abs1 AgAußStrG §16 Abs1 BIII2b
Rechtssatz: Offenbare Gesetzwidrigkeit liegt vor, wenn die Lebensverhältnisse der Eltern und die Bedürfnisse der Kinder (§ 140 ABGB) aus dem Wortlaut des Gesetzes widersprechenden rechtlichen Gründen nicht angemessen berücksichtigt werden (hier: rechtsirrige Nichtberücksichtigung des Umstandes, daß der Unterhaltspflichtige den Aufwand für private Krankenversicherung sowie Reparaturkosten und Betrie... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.05.1981

RS OGH 1979/10/17 1Ob717/79, 6Ob711/80, 6Ob681/84

Norm: ABGB nF §140 Abs1 AaAußStrG §14 B3
Rechtssatz: In welchem Ausmaß der Unterhalt festzusetzen ist, um das Kind an den voneinander abweichenden Lebensverhältnissen beider Elternteile angemessen teilnehmen zu lassen und ob hiebei der (von den Bemessungsinstanzen entwickelte Grundsatz), daß eine Mitalimentierung der Mutter vermieden werden soll, entsprechende Berücksichtigung gefunden hat, ist eine Bemessungsfrage. Entschei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.10.1979

TE OGH 1978/7/7 1Ob588/78

Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 22. Jänner 1976 wurde Franz M als Großvater der am 5. Mai 1965 geborenen Claudia M, des am 26. April 1968 geborenen Markus M und der am 20. Dezember 1969 geborenen Petra M schuldig erkannt, zum Unterhalt der Kinder ab 28. November 1975 bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit monatlich einen Betrag von je 940 S, insgesamt sohin von 2820 S zu Handen der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya zu bezahlen. Das Erstgericht führte aus, der Aufenthaltsort ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.07.1978

TE OGH 1978/6/14 1Ob630/78

Die großjährige Klägerin begehrt von ihrem ehelichen Vater gesetzlichen Unterhalt. Der Erstricher wies das Klagebegehren ab. Nach seinen Feststellungen besuchte die damals minderjährige Klägerin nach Abschluß der Hauptschule in den Schuljahren 1972/74 eine Kindergärtnerinnenschule in Linz. Im ersten Schuljahr war sie im N-Heim untergebracht. Wegen Beziehungen zu einem Ausländer kam sie trotz erfolgter Abmahnung wiederholt spät abends ins Heim, so daß sich die Heimleiterin außerstand... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.06.1978

RS OGH 1976/4/1 7Ob562/76, 3Ob607/79, 2Ob579/80, 6Ob675/81, 5Ob566/82, 1Ob815/82, 1Ob566/83, 6Ob629/

Norm: ABGB aF §140 Abs1 AdABGB aF §140 Abs1 BaABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Abs1ABGB §936 VIIcEheG §55a
Rechtssatz: Bei geänderten Verhältnissen sind Unterhaltsbeträge in der Regel so zu bemessen, dass die einmal festgelegte Relation zwischen Einkommenshöhe und Unterhaltshöhe gewahrt bleibt. Entscheidungstexte 7 Ob 562/76 Entscheidungstext OGH 01.04.1976 7 Ob 562/76 Veröff: EFSlg 275... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.04.1976

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