Norm
ABGB §140 Abs1 AhRechtssatz
Bei Ausmittelung der Unterhaltsleistungen in einem Bruchteil des vom Unterhaltspflichtigen erzielbaren Einkommens widerspricht es dem Zweck der Pauschalierung, aus der Bemessungsgrundlage den Mietaufwand des Unterhaltspflichtigen (im Sinne der Rechtsprechung des LG Innsbruck) auszuscheiden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0047453Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.03.2023