Begründung: Mit Beschluss des Landesgerichts St. Pölten vom 12. 7. 2000 - kundgemacht am 19. 7. 2000 - wurde über das Vermögen des Vaters der Konkurs eröffnet. Bereits mit Beschluss vom 22. 10. 1997 hatte das Landesgericht St. Pölten als Rekursgericht u. a. den einstweiligen Unterhalt des Minderjährigen Max, geboren am 26. 4. 1991, mit 6.075 S monatlich ab 3. 7. 1997 festgesetzt (ON 33). Auf dessen Grundlage beantragte der Minderjährige am 12. 7. 2001 Unterhaltsvorschüsse von 6.07... mehr lesen...
Begründung: Zur Zeit der Geburt des unterhaltsberechtigten außerehelichen Kindes war der Vater selbständig als Transportunternehmer tätig und erzielte ein monatliches Nettoeinkommen von S 10.375. Am 25. 10. 1999 wurde über sein Unternehmen der Konkurs eröffnet. Seit 12. 1. 2000 war der Vater in Oberalm als LKW-Fahrer beschäftigt und bezog ein monatliches Durchschnittseinkommen von etwa S 30.000. Nach Einlangen eines Antrages auf Unterhaltserhöhung auf S 4.800 monatlich ab 1. 1. 20... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der am 6. 5. 1990 geborenen Minderjährigen ist geschieden. Die obsorgeberechtigte Mutter betreut das Kind in ihrem Haushalt. Der Vater war gemäß Scheidungsfolgenvereinbarung vom 22. 5. 1995 zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 3.200 S verpflichtet. Das Erstgericht erhöhte den monatlichen Unterhalt ab 1. 1. 2001 rechtskräftig auf 5.000 S und wies den weitergehenden Antrag des Kindes auf Erhöhung des Unterhalts ab 1. 1. 2001 auf monatlich 6.000 S a... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der unterhaltsfordernden Kinder ist aufrecht; beide Kinder befinden sich beim Vater, von dem die Mutter - nicht nur vorübergehend - getrennt lebt. Am 11. 5. 2000 beantragten die damals noch minderjährigen Kinder, die Mutter ab 1. 6. 2000 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von S 6.000,- (Christina) bzw S 5.000,- (Johanna), sowie zur Leistung rückständigen Unterhalts von S 157.000,- bzw S 122.500,- zu verpflichten. Ferner beantragten sie den Zuspruch vo... mehr lesen...
Begründung: Die Kinder Elisabeth, Julia und Theresa H***** entstammen der mit Beschluss des Bezirksgerichts Herzogenburg vom 3. 11. 1992 gemäß § 55a EheG geschiedenen Ehe des Stephan und der Ulrike H*****. Aufgrund der bei der Scheidung geschlossenen Vereinbarung kam die Obsorge für alle Kinder der Mutter zu; Elisabeth H***** ist mittlerweile volljährig geworden. Der Vater verpflichtete sich zu Unterhaltsleistungen. Die Kinder Elisabeth, Julia und Theresa H***** entstammen der ... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des am 19. 3. 1996 bei Gericht eingelangten Antrags der drei minderjährigen Antragsteller verpflichtete das Erstgericht deren ehelichen Vater mit Beschluss vom 19. 5. 2000, ab 1. 2. 1996 monatlich Unterhaltsbeträge von S 7.500 für Nikolaus und je S 6.440 für Thomas und Eva zu bezahlen. Außerdem sprach es aus, dass die bis zur Rechtskraft des Beschlusses fällig gewordenen Beträge abzüglich des bereits geleisteten Geld- und Naturalunterhaltes in jeweils für j... mehr lesen...
Begründung: Der Vater ist aufgrund des Beschlusses vom 4. 12. 1998 verpflichtet, seinem am 25. Jänner 1983 geborenen Sohn ab dem 1. 2. 1998 einen Unterhalt von 3.600 S monatlich zu zahlen. Er zahlte jedoch nur 3.020 S monatlich. Daraufhin wurden dem Sohn mit Beschluss vom 20. 5. 1999 antragsgemäß Unterhaltsvorschüsse von 580 S monatlich für den Zeitraum vom 1. 4. 1999 bis zum 31. 1. 2002 gewährt. Mit Beschluss vom 20. 6. 2000 wurden diese Vorschüsse ab dem 1. 5. 2000 antragsgemäß... mehr lesen...
Begründung: Am 29. 12. 1997 stellte die Mutter im Namen der Minderjährigen den Antrag, den außerehelichen Vater ab 1. 12. 1994 zu einer Unterhaltsleistung von monatlich S 9.500 zu verpflichten. Der Vater sprach sich gegen den Unterhaltserhöhungsantrag mit der
Begründung: aus, die beantragte Unterhaltserhöhung entspreche nicht seinen tatsächlichen Einkommensverhältnissen. Mit dem angefochtenen Beschluss setzte das Erstgericht den Unterhaltsbeitrag des Vaters vom 1. 1. 1995 bis... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit dem 3. 6. 1967 verheiratet. Der Beklagte war immer berufstätig, die Klägerin führte allein den Haushalt. Der Beziehung der Streitteile entsprossen insgesamt fünf Kinder. Drei dieser Kinder wurden unehelich geboren, von denen zwei durch die Eheschließung legitimiert wurden. Eines dieser Kinder wurde noch vor der Eheschließung zur Adoption freigegeben. Die Klägerin zog am 22. 3. 1999 aus der ehelichen Wohnung aus, weil sie der Beklagte während d... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des am 19. 3. 1996 bei Gericht eingelangten Antrags der drei minderjährigen Antragsteller verpflichtete das Erstgericht deren ehelichen Vater mit Beschluss vom 19. 5. 2000, ab 1. 2. 1996 monatlich Unterhaltsbeträge von S 7.500 für Nikolaus und je S 6.440 für Thomas und Eva zu bezahlen. Außerdem sprach es aus, dass die bis zur Rechtskraft des Beschlusses fällig gewordenen Beträge abzüglich des bereits geleisteten Geld- und Naturalunterhaltes in jeweils für j... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater der Minderjährigen zur Zahlung bestimmter gestaffelter Unterhaltsrückstände sowie zur Zahlung eines laufenden monatlichen Unterhaltes von S 6.700 für den mj. Florian und S 6.300 für die mj. Julia und von S 5.900 für die mj. Antonia (ON 36). Es legte seiner Entscheidung den wirtschaftlichen Reingewinn des Vaters (eines Rechtsanwaltes) zugrunde, in den Jahren mit höheren Privatentnahmen hingegen diese. Dieser Beschluss erwuchs teil... mehr lesen...
Begründung: Der erkennende Senat hatte sich bereits in der Vorentscheidung 1 Ob 311/98m (= EFSlg 85.926/3) mit den Unterhaltsansprüchen der Rechtsmittelwerber zu befassen. Es ging dabei um die Beurteilung der Auswirkungen eines Klassenlotteriegewinns des unterhaltspflichtigen Vater auf die Unterhaltsansprüche der Rechtsmittelwerber, aber auch um die erforderlichen Maßnahmen zur Ermittlung der Gewinnhöhe. Im zweiten Rechtsgang wurde erhoben, dass der Vater 1996 in der 141. Klassenl... mehr lesen...
Begründung: Die beiden am 1. 11. 1985 bzw am 10. 6. 1987 geborenen mj Söhne und die am 7. 3. 1990 geborene mj Tochter entstammen der ersten Ehe ihres Vaters Dipl.Ing. Gerald P*****. Mit pflegschaftsbehördlich genehmigten Scheidungsvergleich wurde die Obsorge der Mutter übertragen. Es verpflichtete sich der Vater im Rahmen eines Vergleiches zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltes von je S 4.400,-- an die beiden Söhne und S 3.700,-- an die mj Tochter. Dabei wurde von einem monat... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 14 Abs 1 AußStrG) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 16 Abs 4 AußStrG iVm § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 16, Absatz 4, AußStr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Anlässlich der Scheidung ihrer Ehe nach § 55a EheG am 17. 1. 1983 schlossen die Streitteile einen gerichtlichen Vergleich, in dem sich der Beklagte unter anderem zu einer monatlichen Unterhaltszahlung von S 2.700 an die Beklagte verpflichtete. Nur ein S 36.000 netto übersteigendes Jahresübereinkommen der Klägerin sollte auf den Unterhalt angerechnet werden, und zwar in der Weise, dass der Beklagte im jeweils folgenden Jahr solange keinen Unterhalt zu bezahl... mehr lesen...
Begründung: Der mj Florian Z***** befindet sich in Pflege und Erziehung seiner Mutter Martina Z*****. Der Vater bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Wertpapiervermittler. In der Zeit vom 1. 1. 1996 bis 31. 12. 1998 hat er dem Betrieb durchschnittlich 20.380 S netto monatlich entnommen. Der Unterhaltssachwalter, das Amt für Jugend und Familie 1., 8., 9. Bezirk, beantragte am 13. 5. 1997, den Vater ab 1. 8. 1996 zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags von 3.000 S zu... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile leben in aufrechter Ehe. Die Klägerin und gefährdete Partei (in der Folge nur mehr als Klägerin bezeichnet) begehrt vom Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge nur mehr als Beklagter bezeichnet) rückständigen Unterhalt für die Zeit vom 1. 7. 1997 bis 30. 6. 2000 in der Höhe von S 557.779 zuzüglich S 30.000 an kapitalisierten Zinsen, sowie laufende Unterhaltsbeiträge in der Höhe von monatlich S 30.000 ab 1. 7. 2000. Sie beantragte, dem ... mehr lesen...
Begründung: Bernhard K*****, der am 20. 5. 1968 geborene Vater der minderjährigen Zwillinge Mario und Marina, die im Haushalt ihrer Mutter betreut werden, war ab 5. 10. 1998 als Maschinenschlosser beschäftigt, wobei er im Monatsdurchschnitt S 17.000 bis 18.000 verdiente. Ab dem Schuljahr 1997/98 besuchte er dazu abends die höhere Lehranstalt für Berufstätige mit ausgezeichnetem Erfolg und legte schließlich die Reifeprüfung ab. Seit dem Winter-Semester 1999/2000 ist er - ausschli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde am 22. 4. 1996 gemäß § 55a EheG geschieden. Der Kläger verpflichtete sich gegenüber der Beklagten mit gerichtlichem Vergleich, ihr ab 1. 5. 1996 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 4.500 (wertgesichert) zu bezahlen. Im Vergleich ist festgehalten, dass Grundlage hiefür ein monatliches durchschnittliches Einkommen des Klägers von S 28.867 (inklusive Sonderzahlungen und Dienstwohnung) und ein solches der Beklagten von monatli... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind in aufrechter Ehe seit dem 29. 10. 1986 miteinander verheiratet. Der Ehe entstammen der am 27. 3. 1987 geborene Arthur und die am 23. 1. 1993 geborene Melanie. Die Ehewohnung in I*****straße 1, steht im Wohnungseigentum des Beklagten. Dieser ist am 1. Mai 1994 - im Einvernehmen mit der Klägerin - aus der Wohnung ausgezogen. Der Beklagte bezahlte in der Zeit vom 1. Mai 1994 bis 31. März 1997 für seine Kinder insgesamt S 10.000 an Unterhalt, ab Jän... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern wurde mit Urteil des zuständigen Bezirksgerichtes vom 24. 9. 1998 gemäß § 50 EheG ohne Verschuldensausspruch geschieden. Schon am 2. 4. 1998 war die Obsorge für die beiden ehelichen Kinder dem Vater allein übertragen worden (ON 9). Für die psychisch erkrankte Mutter wurde am 10. 5. 1999 ein Sachwalter mit dem Aufgabenbereich der Vertretung vor Ämtern, Behörden und Gerichten, der Verwaltung des Einkommens und der Vermögensverwaltung bestellt (ON 49... mehr lesen...
Begründung: Am 26. 11. 1987 verstarb der väterliche Großvater der unterhaltsberechtigten Kinder. Deren Vater war im Büromöbelwerk des Verstorbenen beschäftigt und übernahm dessen Unternehmen "im Zuge der erbrechtlichen Auseinandersetzungen mit seinem Bruder". Am 14. 12. 1990 wurde ein Erbenübereinkommen abgeschlossen. Danach erhielt der Vater "diverse Liegenschaften, Maschinen und Warenvorräte sowie einen Barbetrag von 7,3 Mio S". Er verpflichtete sich, an seine Mutter 10.000 S mo... mehr lesen...
Begründung: Die am 8. 7. 1985 geborene Minderjährige lebt im Haushalt ihrer obsorgeberechtigten Mutter. Der Vater hatte sich im Scheidungsvergleich zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 4.000 S verpflichtet, wobei ein Einkommen von 20.000 S ohne weitere Sorgepflichten als Bemessungsgrundlage diente. Er ist Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer in der Textilbranche tätigen Handels-GmbH. Der Vater begehrte die Herabsetzung seiner Unterhaltsverpflichtung auf 2.100 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vor Eingehen auf das Rechtsmittel ist der Antrag des Vaters, das "Verfahren wegen Befangenheit der beteiligten Richter in ein anderes Gericht zu verlegen", zu erörtern. Der Revisionsrekurswerber bringt dazu vor, dass die Mutter der Kinder behaupte, alle "beteiligten Personen" des Erstgerichts würden ihr "aus der Hand fressen" und sie sei "durch ihre Seminarmethoden in der Lage ... alle Richter zu beeinflussen". Nach herr... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern wurde 1991 geschieden. Der Mann verpflichtete sich, der Frau einen Unterhalt von 7.300 S monatlich zu zahlen. Das gemeinsame Kind ist in Obsorge des Vaters. Der Minderjährige beantragt, die Mutter zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 3.700 S ab 1. 1. 1997 zu verpflichten. Die Mutter gehe einer Beschäftigung nach und verfüge über ein regelmäßiges Einkommen. Sie erhalte auch regelmäßig Unterhaltszahlungen von ihrem geschiedenen Mann. Die Mu... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 16 Abs 4 AußStrG idF WGN 1997 iVm § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 14 Abs 1 AußStrG) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 16, Absatz 4, AußStrG in der Fassung WGN 1997 in Verbindung mit Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheb... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter der beiden Minderjährigen wurde letztmalig mit Beschluss vom 17. 8. 1994 (ON 99) zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 2.150,-- pro Kind ab 1. 3. 1994 verpflichtet. Mit Schreiben vom 7. 3. 1997 (ON 120) beantragte die Mutter eine Unterhaltsherabsetzung mit der
Begründung: , derzeit monatlich nur S5.635,-- netto zu verdienen. Dieses Einkommen werde sich aber bis Sommer erhöhen. Tatsächlich hat aber die Mutter das Arbeitsverhältnis per 30. 6. 1997 durc... mehr lesen...
Begründung: Mit Klage vom 22. 2. 1995 begehrte die am 10. 7. 1988 geborene Minderjährige die Feststellung der Vaterschaft des Michael M*****, die dann in diesem Verfahren zu 7 C 25/95x des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien durch Anerkenntnis vom 15. 11. 1995 festgestellt wurde. Die Minderjährige verband mit dem Vaterschaftsfeststellungsbegehren auch ein Unterhaltsbegehren über monatlich S 5.400,- ab 10. 7. 1988. Insoweit erfolgte eine Überweisung in das Außerstreitverfahren. Am... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die vom 30. 5. 1981 bis 7.11. 1989 verheirateten Streitparteien wurden gemäß § 55 Abs 1 und 3 EheG geschieden, wobei gemäß § 61 Abs 3 EheG ausgesprochen wurde, dass den Kläger das alleinige Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft. Nach dem in diesem Scheidungsverfahren geschlossenen gerichtlichen Vergleich über die Unterhaltsverpflichtung hat der Kläger der Beklagten ab 1. 12. 1989 anstelle eines in einem früheren Verfahren am 18. 10. 1983 festgesetzte... mehr lesen...
Begründung: Der Vater ist Gastwirt, betreibt seit 1991 ein Restaurant und vermietet Ferienwohnungen. Das Restaurant ist während des Sommers 2 1/2 Monate hindurch geöffnet. Der Vater ist für insgesamt drei Minderjährige sorgepflichtig. Er erwirtschaftete in den Jahren 1995 bis 1997 keinen Ertrag, sondern erlitt bilanzierte Verluste. Seine Privatentnahmen betrugen 1995 254.000 S, 1996 339.000 S, 1997 239.000 S und 1998 zumindest 233.000 S. Am 25. Juni 1999 beantragte der Vater die H... mehr lesen...