Begründung: Rechtliche Beurteilung Auszugehen ist davon, daß alle für die Haftung des Spediteurs bzw Frachtführers maßgeblichen gesetzlichen Regelungen (insbesondere CMR, HGB, AÖSp) einen einheitlichen Begriff des groben Verschuldens unterstellen (vgl zuletzt 1 Ob 66/98g) und daß bei grobem Verschulden keine Haftpflichtbegrenzungen greifen (Art 29 CMR, § 51 lit b AÖSp, vgl auch §§ 414 Abs 4, 430 Abs 3 HGB). Demnach hat ein Fixkostenspediteur für Schäden ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1319a Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 1319a ABGB A Allgemein B Verschulden C Alpine Wege D Wintersport European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111432 Dokumentnummer JJR_19990303_OGH0002_000ABG01319_9900000_001 mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 23. 1. 1994 ereignete sich auf der "Almabfahrt" in O***** ein Schiunfall, bei dem der Kläger aus der präparierten Piste hinaus in einen aufgelassenen Bergwerksstollen stürzte. Die Zweitbeklagte betreibt die Liftanlage, zu der die Almabfahrt gehört, seit 1972. Der Erstbeklagte ist Geschäftsführer der Zweitbeklagten und in dieser Funktion technischer Leiter des Unternehmens, er ist dabei für die Sicherheit verantwortlich. Die "Almabfahrt" beschreibt vor d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId3ABGB §1319a A
Rechtssatz: Im Anwendungsbereich der besonderen Verkehrssicherungspflicht des Wegehalters gemäß 1319a ABGB bleibt für die Annahme allgemeiner Verkehrssicherungspflichten kein Raum. Entscheidungstexte 2 Ob 310/98x Entscheidungstext OGH 03.12.1998 2 Ob 310/98x 2 Ob 59/05y Entscheidungstext OGH 14.06.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt S 60.000,-- sA Schmerzengeld sowie die Feststellung, daß die beklagte Partei ihm für sämtliche in Zukunft als Folge des Unfalls vom 15. 12. 1996 auf dem Parkplatz vor dem Schülerheim der Beklagten hervorkommenden Schäden zur Gänze hafte. Er sei am 15. 12. 1996 um etwa 18.00 Uhr, als er seine im Schülerheim wohnende Tochter besuchen habe wollen, auf dem aufgrund der herrschenden Witterungsverhältnisse völlig vereisten Fußweg ausgerutscht u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 4. 11. 1945 geborene Kläger arbeitete bis zum Unfallereignis in der Abteilung 633/Loseverladung der A***** Gesellschaft mbH. In dieser Abteilung wurden Eisenbahnwaggons mit Kunstdünger beladen. Aufgabe der dort beschäftigten Arbeiter war es, das Dach der Waggons für den Beladevorgang zu öffnen, die Waggons zu reinigen und nach der automatischen Beladung die Dachklappe wieder zu schließen und zu plombieren. Am Unfallstag, dem 9. 8. 1995, hatten die A... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im Revisionsverfahren nicht mehr strittig ist, daß die Beklagte die Verpflichtung traf, unabhängig vom Zustandekommen besonderer vertraglicher Beziehungen Gefahrenquellen gegenüber jedem befugten Benützer des Parkplatzes nach dem Maß des Zumutbaren auszuschalten (JBl 1975, 544; SZ 43/204; ZVR 1984/280). Es entspricht ständiger - von der Lehre gebilligter - Rechtsprechung, daß die Anforderungen an die Verkehrssicherungsp... mehr lesen...
Begründung: Der am 25.7.1955 geborene Kläger war seit Jänner 1988 als Betonierer bei der Julius E***** Gesellschaft mbH beschäftigt. Er hatte schon früher Kranabladearbeiten verrichtet, wurde jedoch am 9.8.1989 zum erstenmal an der Baustelle in ***** Wien, *****, bei solchen Arbeiten eingesetzt. Der Kläger hatte sich freiwillig gemeldet, Paletten mit Deckenstützen, die mit einem Kran von einem auf der Straße stehenden LKW abgeladen und in eine ca 8 m unter dem Bodenniveau gelege... mehr lesen...
Begründung: Fritz M*****, der im vorliegenden Verfahrens ursprünglich als Kläger auftrat, jedoch am 30.6.1994 verstarb, hielt sich im März 1993 mit seiner Ehegattin Alice M*****, der sein Nachlaß eingeantwortet wurde, in dem von der Erstnebenintervenientin im Gemeindegebiet H***** betriebenen R*****-Gesundheitszentrum auf. Bei einem Spaziergang auf dem "Kursteig" am 15.3.1993 kam Fritz M***** auf einer im Böschungsbereich angelegten, in das Erdreich eingelassenen, aus Waschbeton... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId4b1ABGB §1319a D
Rechtssatz: Ob der Pistensicherungspflicht Genüge getan wurde, hängt von den besonderen Umständen jedes einzelnen Falles ab. Eine für alle Eventualitäten gültige Regel, wann ein Hindernis überhaupt vollständig zu entfernen oder eine bestimmte Absicherungsmaßnahme ausreichend ist, lässt sich nicht aufstellen. Entscheidungstexte 7 Ob 328/97d Entscheidu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger kam als Schifahrer auf einem Schiweg, der einen bewaldeten Hang querte und ein Gefälle von 5 Grad (= 9 %) aufwies, zu Sturz und rutschte gegen eine mit einer Aufprallschutzmatte verkleidete eiserne Torsäule. Diese stand rund 80 cm rechts neben dem auf eine Breite von 6,5 m präparierten und ausgefahrenen Schiweg im Tiefschnee und war für abfahrende Schiwegbenützer schon bei Annäherung über eine längere Wegstrecke gut sichtbar. Der Kläger fuhr vor seinem Stu... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Rechtsmittels ist die Frage, ob der Sturz des Klägers, eines geübten Schifahrers, am 19.Februar 1994 bei guten Sichtverhältnissen auf dem von zwei Bergstraßen (Querwegen) gequerten, mittelschweren und sehr gut präparierten Trainingshang (breite Waldschneise) und der dadurch ausgelöste Aufprall des Klägers gegen eine etwa 2 m hohe, nicht gepolsterte, ummantelte oder sonst abgesicherte Holzstange (Rundling) des 60 - 70 m langen Fangnetzes, das sich etwa qu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der Rechtsprechung liegt grobe Fahrlässigkeit vor, wenn sich das Verhalten des Schädigers aus der Menge der sich auch für den Sorgsamsten nie ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens als eine auffallende Sorglosigkeit heraushebt (VersRdSch 1989/168; 1994/330; SZ 61/280 ua). Dabei wird ein Verhalten vorausgesetzt, von dem der Handelnde wußte oder wissen mußte, daß es geeignet ist, den Eintrit... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Grobe Fahrlässigkeit iS § 334 Abs 1 ASVG ist (nur) anzunehmen, wenn eine außergewöhnliche und auffallende Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt, die den Eintritt des Schadens nicht nur als möglich sondern als wahrscheinlich vorhersehbar erscheinen läßt. Weder eine strafgerichtliche Verurteilung noch etwa das Zuwiderhandeln gegen Unfallverhütungsvorschriften für sich allein reichen zur Annahme grober Fahrlässi... mehr lesen...
Norm: ABGB §1319a AStVO §93
Rechtssatz: Bei einer in einem Hof liegenden Fläche ist jedenfalls im Allgemeinen davon auszugehen, dass kein Weg im Sinne der angeführten Bestimmung gegeben ist, und dass höchstens auf Grund von besonderen Umständen das Gegenteil angenommen werden darf. Entscheidungstexte 2 Ob 335/97x Entscheidungstext OGH 20.11.1997 2 Ob 335/97x ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte hat vertraglich die Reinigungsarbeiten betreffend eine der zweitbeklagten Partei gehörende, aus zwei Häusern bestehende Liegenschaft übernommen. Die von diesen Häusern umschlossene Hoffläche darf nicht von jedermann benützt werden. Diese Einschränkung war nicht ersichtlich gemacht. Der Hof war über eine Einfahrt vom L*****platz her und einen Gebäudedurchgang von der J*****gasse her erreichbar und wurde auch von dritten Personen als Durchgang... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die damals 12jährige Klägerin wurde am 29.1.1995 auf der Alpliftpiste im Schigebiet B***** als Schifahrerin bei einem Zusammenstoß mit einem Schirennläufer schwer verletzt. Die Beklagten betreiben die H*****bahnen, zu denen auch der neben der Piste führende Alplift gehört. Von der Bergstation dieses Liftes aus können die Schiläufer zwischen der letzterwähnten und einer nach rechts führenden Piste wählen, die ebenfalls eine Abfahrt bis zur Talstation ermöglic... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Fußgängerin stürzte am 22.12.1992 um etwa 18.30 Uhr auf dem Gemeindeweg der Beklagten und verletzte sich unter anderem an der linken Hand und am
Kopf: . Aus dem Titel des Schadenersatzes begehrt sie die Zahlung von S 80.000 (darin enthalten S 77.000 an Schmerzengeld) sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Partei für alle künftigen Schäden. Sie brachte dazu vor, die beklagte Partei treffe grobes Verschulden, weil der Weg trotz bereits tagelanger Min... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der beim hier zu beurteilenden Arbeitsunfall verletzte Lehrling hatte zum Unfallszeitpunkt das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet; das Lehrverhältnis hatte erst wenige Tage vorher begonnen. Nach den §§ 2, 9 Z 8 der Verordnung über die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (BeschäftigungsV) wäre daher seine Beschäftigung auch auf Gerüstlagen bis zu einer Höhe von 4 m nur dann erlaubt gewesen, wenn da... mehr lesen...
Norm: ABGB §1319a A
Rechtssatz: Die in § 1319a ABGB angeordnete Wegehalterhaftung kommt schon nach dem Wortlaut der Bestimmung nur dann zur Geltung, wenn der als Mangel behauptete und festgestellte Zustand des Weges den Schaden auch herbeigeführt hat, also für diesen ursächlich war. Entscheidungstexte 2 Ob 169/97k Entscheidungstext OGH 10.07.1997 2 Ob 169/97k ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte von der beklagten Gemeinde als Straßenhalterin den Ersatz von drei Vierteln ihres Fahrzeugschadens, den sie am 4.12.1993 erlitten habe, weil die verantwortlichen Leute der beklagten Partei grob fahrlässig die Fahrbahn der Schiefer Bezirksstraße beim Straßenkilometer 2,540 in Seebach mangelhaft gestreut hätten, wodurch die Lenkerin des klägerischen Schulbusses von der Fahrbahn abgekommen und am Fahrzeug Totalschaden eingetreten se... mehr lesen...
Norm: ABGB §1319ABGB §1319a A
Rechtssatz: Ist der Wegehalter (§ 1319a ABGB) gleichzeitig im Sinne dieser Begriffsbestimmung als Besitzer eines im Zuge des Weges bestehenden Anlage zu werten (§ 1319 ABGB), dann würde bei uneingeschränkter Bejahung der Anspruchskonkurrenz beider Tatbestände die Haftungsbeschränkung des § 1319a ABGB (Haftung nur für grobes Verschulden) in Ansehung solcher Anlagen gegenstandslos sein. Eine solche Auslegung des Gese... mehr lesen...
Norm: ABGB §1319a A
Rechtssatz: Ein Geländer, welches dem Schutz von Verkehrsbenützern vor einem Absturz dient, ist Bestandteil des Weges und den in § 1319a Abs 2 - nicht vollständig - aufgezählten Objekten gleichzuhalten. Entscheidungstexte 4 Ob 104/97s Entscheidungstext OGH 22.04.1997 4 Ob 104/97s Veröff: SZ 70/71 2 Ob 256/09z Ent... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stürzte am 28.5.1994 gegen 5.45 Uhr südlich des Hauses K*****, H*****-Straße 3, vom östlichen Gehsteigrand ab und auf das 3 m tiefer gelegene Flachdach der Betriebsgarage dieses Hauses, weil sich eine zwischen einer dort am Gehsteigrand errichteten Stützsäule und dem südöstlichen Mauereck des genannten Hauses in der Höhe von rund 85 cm angebrachte Eisenquerstange löste, als er sich im Zuge eines Gespräches mit einem Bekannten nach rückwärts gegen das Gelände... mehr lesen...