RS OGH 2014/3/28 2Ob335/97x, 2Ob202/00w, 8Ob93/04s, 5Ob117/07b, 2Ob47/07m, 2Ob217/08p, 2Ob79/11y, 2O

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Veröffentlicht am 20.11.1997
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Norm

ABGB §1319a A
StVO §93
  1. ABGB § 1319a heute
  2. ABGB § 1319a gültig ab 01.01.1976 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 416/1975

Rechtssatz

Bei einer in einem Hof liegenden Fläche ist jedenfalls im Allgemeinen davon auszugehen, dass kein Weg im Sinne der angeführten Bestimmung gegeben ist, und dass höchstens auf Grund von besonderen Umständen das Gegenteil angenommen werden darf.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109222

Im RIS seit

20.12.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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