§ 21 VPB-V 2017 Lehrveranstaltung einschlägiger Art – Andere Tätigkeiten im Bohrlochbergbau

VPB-V 2017 - Verantwortliche Personen im Bergbau 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Für Bergbaubetriebe, in denen überwiegend gasförmige oder flüssige Kohlenwasserstoffe gewonnen, aufbereitet oder gespeichert werden, gilt eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Bohrlochbergbau gemäß Anlage 2 als Lehrveranstaltung einschlägiger Art. Für Bergbaubetriebe, in denen überwiegend gasförmige oder flüssige Kohlenwasserstoffe gewonnen, aufbereitet oder gespeichert werden, gilt eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Bohrlochbergbau gemäß Anlage 2 als Lehrveranstaltung einschlägiger "Art".

In Kraft seit 05.04.2017 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis VPB-V 2017 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
§ 11 VPB-V 2017 Einschlägige Hochschulausbildung – Elektrotechnische Angelegenheiten§ 12 VPB-V 2017 Einschlägige Lehranstalt – Aufsuchungstätigkeiten§ 13 VPB-V 2017 Einschlägige Lehranstalt – Gewinnungstätigkeiten§ 14 VPB-V 2017 Einschlägige Lehranstalt – Speichertätigkeiten§ 15 VPB-V 2017 Einschlägige Lehranstalt – Aufbereitungstätigkeiten§ 16 VPB-V 2017 Einschlägige Lehranstalt – Bauangelegenheiten§ 17 VPB-V 2017 Einschlägige Lehranstalt – Maschinenbauangelegenheiten§ 18 VPB-V 2017 Einschlägige Lehranstalt – Elektrotechnische Angelegenheiten§ 19 VPB-V 2017 Lehrveranstaltung einschlägiger Art – Gewinnungstätigkeiten§ 20 VPB-V 2017 Lehrveranstaltung einschlägiger Art – Aufsuchungstätigkeiten im Bohrlochbergbau§ 21 VPB-V 2017 Lehrveranstaltung einschlägiger Art – Andere Tätigkeiten im Bohrlochbergbau§ 22 VPB-V 2017 Einschlägiger Lehrberuf§ 23 VPB-V 2017 Sonderfälle§ 24 VPB-V 2017 Nachweis der theoretischen Kenntnisse bei Fehlen einer entsprechenden Vorbildung§ 25 VPB-V 2017 Kenntnisnachweis – Aufsuchungstätigkeiten§ 26 VPB-V 2017 Kenntnisnachweis – Tagebau (ohne regelmäßige Sprengarbeit)§ 27 VPB-V 2017 Kenntnisnachweis – Tagebau (mit regelmäßiger Sprengarbeit)§ 28 VPB-V 2017 Kenntnisnachweis – Tagebau (Werksteingewinnung)§ 29 VPB-V 2017 Kenntnisnachweis – Untertagebergbau§ 30 VPB-V 2017 Kenntnisnachweis – Aufbereitungstätigkeiten§ 31 VPB-V 2017 Praktische Verwendung
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 20 VPB-V 2017
§ 22 VPB-V 2017