§ 14 VPB-V 2017 Einschlägige Lehranstalt – Speichertätigkeiten

VPB-V 2017 - Verantwortliche Personen im Bergbau 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Als Ausbildung an einer einschlägigen Lehranstalt gilt für Bergbaubetriebe mit überwiegend Speichertätigkeiten, wenn gasförmige oder flüssige Kohlenwasserstoffe gespeichert werden, eine der folgenden erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungen:

  1. 1.Ziffer einsTechniker-Lehrgang, Fachrichtung Fördertechnik an der Deutschen Bohrmeisterschule in Celle,
  2. 2.Ziffer 2Schichtführer-Lehrgang, Fachrichtung Fördertechnik an der Deutschen Bohrmeisterschule in Celle,
  3. 3.Ziffer 3Schichtführer-Lehrgang Süßgas an der Deutschen Bohrmeisterschule in Celle, sofern es sich um das Speichern von süßem Erdgas handelt.
In Kraft seit 05.04.2017 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis VPB-V 2017 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
§ 4 VPB-V 2017 Verwendung der geschlechtsspezifischen Form§ 5 VPB-V 2017 Betriebsleiter und Betriebsaufseher§ 6 VPB-V 2017 Einschlägige Hochschulausbildung – Gewinnungstätigkeiten§ 7 VPB-V 2017 Einschlägige Hochschulausbildung – Speichertätigkeiten§ 8 VPB-V 2017 Einschlägige Hochschulausbildung – Aufbereitungstätigkeiten§ 9 VPB-V 2017 Einschlägige Hochschulausbildung – Bauangelegenheiten§ 10 VPB-V 2017 Einschlägige Hochschulausbildung – Maschinenbauangelegenheiten§ 11 VPB-V 2017 Einschlägige Hochschulausbildung – Elektrotechnische Angelegenheiten§ 12 VPB-V 2017 Einschlägige Lehranstalt – Aufsuchungstätigkeiten§ 13 VPB-V 2017 Einschlägige Lehranstalt – Gewinnungstätigkeiten§ 14 VPB-V 2017 Einschlägige Lehranstalt – Speichertätigkeiten§ 15 VPB-V 2017 Einschlägige Lehranstalt – Aufbereitungstätigkeiten§ 16 VPB-V 2017 Einschlägige Lehranstalt – Bauangelegenheiten§ 17 VPB-V 2017 Einschlägige Lehranstalt – Maschinenbauangelegenheiten§ 18 VPB-V 2017 Einschlägige Lehranstalt – Elektrotechnische Angelegenheiten§ 19 VPB-V 2017 Lehrveranstaltung einschlägiger Art – Gewinnungstätigkeiten§ 20 VPB-V 2017 Lehrveranstaltung einschlägiger Art – Aufsuchungstätigkeiten im Bohrlochbergbau§ 21 VPB-V 2017 Lehrveranstaltung einschlägiger Art – Andere Tätigkeiten im Bohrlochbergbau§ 22 VPB-V 2017 Einschlägiger Lehrberuf§ 23 VPB-V 2017 Sonderfälle§ 24 VPB-V 2017 Nachweis der theoretischen Kenntnisse bei Fehlen einer entsprechenden Vorbildung
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 13 VPB-V 2017
§ 15 VPB-V 2017