Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.09.2026
Als einschlägige Hochschulausbildung gilt für Bergbaubetriebe mit überwiegend Bauangelegenheiten eine erfolgreich abgeschlossene Universitätsausbildung in einem der folgenden Studien:
1.Ziffer einsBauingenieurwesen und Infrastrukturmanagement,
2.Ziffer 2Bauingenieurwesen.
In Kraft seit 05.04.2017 bis 31.12.9999
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