Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026
Anwendungsbereich, Verweisungen
(1)Absatz eins,Diese Verordnung gilt für den Anwendungsbereich des Mineralrohstoffgesetzes – MinroG, BGBl. I Nr. 38/1999, in der jeweils geltenden Fassung.Diese Verordnung gilt für den Anwendungsbereich des Mineralrohstoffgesetzes – MinroG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 38 aus 1999,, in der jeweils geltenden Fassung.
(2)Absatz 2,Soweit in dieser Verordnung auf Bestimmungen des Mineralrohstoffgesetzes verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung dieses Bundesgesetzes anzuwenden.
In Kraft seit 05.04.2017 bis 31.12.9999
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