§ 8 VPB-V 2017 Einschlägige Hochschulausbildung – Aufbereitungstätigkeiten

VPB-V 2017 - Verantwortliche Personen im Bergbau 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Als einschlägige Hochschulausbildung gilt für Bergbaubetriebe mit überwiegend Aufbereitungstätigkeiten

  1. 1.Ziffer einsbei Aufbereitung von Kohlenwasserstoffen eine erfolgreich abgeschlossene Universitätsausbildung in einem der folgenden Studien:
    1. a)Litera aErdölwesen,
    2. b)Litera bInternational Study Program in Petroleum Engineering an der Montanuniversität Leoben,
    3. c)Litera cPetroleum Engineering,
  2. 2.Ziffer 2bei Aufbereitung anderer mineralischer Rohstoffe eine erfolgreich abgeschlossene Universitätsausbildung in einem der folgenden Studien:
    1. a)Litera aBergwesen,
    2. b)Litera bNatural Resources,
    3. c)Litera cRohstoffingenieurwesen,
    4. d)Litera dGesteinshüttenwesen,
    5. e)Litera eIndustrieller Umweltschutz, Entsorgungstechnik und Recycling, Hauptwahlfach Verfahrenstechnik,
    6. f)Litera fIndustrielle Umweltschutz- und Verfahrenstechnik, Hauptwahlfach Verfahrenstechnik,
    7. g)Litera gMining and Tunneling,
    8. h)Litera hRohstoffgewinnung und Tunnelbau,
    9. i)Litera iAdvanced Mineral Resources Development,
    10. j)Litera jMineral Resources: Processing and Materials,
    11. k)Litera kRohstoffverarbeitung,
    12. l)Litera lRohstoffaufbereitung (Postgradualer Universitätslehrgang).
In Kraft seit 05.04.2017 bis 31.12.9999
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