§ 29 VPB-V 2017 Kenntnisnachweis – Untertagebergbau

VPB-V 2017 - Verantwortliche Personen im Bergbau 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026

Bei Fehlen einer entsprechenden Vorbildung zur technischen Aufsicht bei Kleinbetrieben mit überwiegend Gewinnungstätigkeiten, sofern die Bergbaubetriebsart Untertagebergbau vorliegt, gilt der Nachweis der theoretischen Kenntnisse auch als erbracht, wenn

  1. 1.Ziffer einseine Universitätsausbildung in der Studienrichtung Bauingenieurwesen mit Vertiefungsrichtung Geotechnik erfolgreich abgeschlossen wurde und – sofern Sprengarbeiten durchgeführt werden – ein Nachweis der Fachkenntnisse zur Durchführung von Sprengarbeiten nach arbeitnehmerschutzrechtlichen Vorschriften vorliegt oder
  2. 2.Ziffer 2eine Grundausbildung gemäß Anlage 1 und eine Zusatzausbildung Untertagebetrieb gemäß Anlage 5 erfolgreich abgeschlossen wurde.
In Kraft seit 05.04.2017 bis 31.12.9999
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