§ 10 VO-Sicherungsmaßnahmen Maßnahmen, die der amtlichen Aufsicht und der Betriebssicherheit der Anlage dienen

VO-Sicherungsmaßnahmen - Maßnahmen für die verschlusssichere Einrichtung im Rahmen des Alkoholsteuergesetzes

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

An Sammelgefäßen sind Vorrichtungen zur Probenentnahme oder Probenmeßhähne anzubringen. Derartige Vorrichtungen, können auch an anderen Stellen der Herstellungsanlage angebracht werden.

In Kraft seit 01.01.1995 bis 31.12.9999
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