Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.09.2026
In Verschlußbrennereien sind an Destillationskolonnen Temperaturmeßgeräte zur Überwachung der austretenden Flüssigkeiten, an Destillationskolonnen, die ausschließlich der Reinigung dienen, gesicherte Fernschreibethermometer zur Überwachung des Lutterwassers anzubringen.
In Kraft seit 01.01.1995 bis 31.12.9999
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