§ 13 VO-Sicherungsmaßnahmen

VO-Sicherungsmaßnahmen - Maßnahmen für die verschlusssichere Einrichtung im Rahmen des Alkoholsteuergesetzes

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Brenngeräte dürfen mit leicht abnehmbaren, wärmedämmenden Materialien umgeben sein.

In Kraft seit 01.01.1995 bis 31.12.9999
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