Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.09.2026
Eine Raumsicherung ist durch
1.Ziffer einsAbgrenzen mittels gesicherten Glas- oder Gitterwänden oder
2.Ziffer 2Sicherung aller Zugänge und Öffnungen eines Raumes vorzunehmen.
In Kraft seit 01.01.1995 bis 31.12.9999
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