Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Für die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von Satellitenfunkanlagen beträgt die Gebühr jährlich für jeden Sender bei einer maximalen Hochfrequenz-Ausgangsleistung von
1.Ziffer einsbis 1 Watt 180 Euro
2.Ziffer 2bis 6 Watt 480 Euro
3.Ziffer 3bis 30 Watt 660 Euro
4.Ziffer 4bis 150 Watt 1 320 Euro
5.Ziffer 5bis 1 000 Watt 3 960 Euro
6.Ziffer 6über 1 000 Watt 7 920 Euro
In Kraft seit 14.07.2025 bis 31.12.9999
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