Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Für die Errichtung von Satellitenfunkanlagen beträgt die Gebühr
1.Ziffer einsfür die Zuteilung eines Sendefrequenzbandes je Satellitenfunkanlage im Falle der Koordinierung 2 100 Euro;
2.Ziffer 2für die Zuteilung eines Sendefrequenzbandes je Satellitenfunkanlage im Falle der Nicht-Koordinierung 110 Euro.
In Kraft seit 14.07.2025 bis 31.12.9999
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