§ 19 TKGV 2025

TKGV 2025 - Telekommunikationsgebührenverordnung 2025

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Für die Errichtung von Satellitenfunkanlagen beträgt die Gebühr

  1. 1.Ziffer einsfür die Zuteilung eines Sendefrequenzbandes je Satellitenfunkanlage im Falle der Koordinierung 2 100 Euro;
  2. 2.Ziffer 2für die Zuteilung eines Sendefrequenzbandes je Satellitenfunkanlage im Falle der Nicht-Koordinierung 110 Euro.
In Kraft seit 14.07.2025 bis 31.12.9999
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