§ 25 TKGV 2025 Übergangs- und Schlussbestimmungen

TKGV 2025 - Telekommunikationsgebührenverordnung 2025

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Übergangsbestimmung

Vor Inkrafttreten dieser Verordnung bestehende wiederkehrende Gebührenverpflichtungen bleiben nach der bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung bestehenden Rechtslage so lange in Kraft, bis eine bescheidmäßige Neufeststellung der Gebührenverpflichtung erfolgt.

In Kraft seit 14.07.2025 bis 31.12.9999
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