Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Übergangsbestimmung
Vor Inkrafttreten dieser Verordnung bestehende wiederkehrende Gebührenverpflichtungen bleiben nach der bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung bestehenden Rechtslage so lange in Kraft, bis eine bescheidmäßige Neufeststellung der Gebührenverpflichtung erfolgt.
In Kraft seit 14.07.2025 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 25 TKGV 2025
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 25 TKGV 2025 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 25 TKGV 2025