§ 110 StrSchG 2020 Information der Öffentlichkeit

StrSchG 2020 - Strahlenschutzgesetz 2020

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat die Öffentlichkeit zur Vorbereitung auf Notfallexpositionssituationen in angemessener Art und Weise sowie im Fall einer Notfallexpositionssituation nach Erfordernis der Situation zu informieren. Dabei sind die in Anhang XII der Richtlinie 2013/59/Euratom angeführten Inhalte zu berücksichtigen. Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat die Öffentlichkeit zur Vorbereitung auf Notfallexpositionssituationen in angemessener Art und Weise sowie im Fall einer Notfallexpositionssituation nach Erfordernis der Situation zu informieren. Dabei sind die in Anhang römisch zwölf der Richtlinie 2013/59/Euratom angeführten Inhalte zu berücksichtigen.

In Kraft seit 01.08.2020 bis 31.12.9999
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