§ 6 Stmk. BN 1977 Der Landesvorstand

Stmk. BN 1977 - Steiermärkisches Berg- und Naturwachtgesetz 1977

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

(1) Der Landesvorstand setzt sich aus dem Landesleiter und 7 weiteren Mitgliedern zusammen. Der Landesleiter und 4 Mitglieder werden vom Landestag gewählt. Die übrigen 3 Mitglieder werden vom Landesvorstand auf Grund von Dreiervorschlägen des Landesausschusses Steiermark des Verbandes Alpiner Vereine Österreichs (VAVÖ) aus dem Kreis der Berg- und Naturwächter in den Landesvorstand mit Sitz und Stimme kooptiert. Die Funktionsperiode des Landesvorstandes dauert 3 Jahre.

(2) Der Landesvorstand wählt aus seiner Mitte den Stellvertreter des Landesleiters.

(3) Der Landesvorstand hat die laufenden Geschäfte zu führen, das Vermögen zu verwalten, den jährlichen Rechnungsabschluß zu erstellen und einen Tätigkeitsbericht zu erstatten.

In Kraft seit 01.09.1977 bis 31.12.9999
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