Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.08.2026
Ausweichpflichtige Fahrzeuge oder Schwimmkörper müssen den anderen Fahrzeugen oder Schwimmkörpern den für deren Kurs und zum Manövrieren notwendigen Raum lassen.
In Kraft seit 16.04.2013 bis 31.12.9999
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