Ist die Öffnung nach Z 1 gekennzeichnet, ist die Durchfahrt in beiden Richtungen erlaubt.Ist die Öffnung nach Ziffer eins, gekennzeichnet, ist die Durchfahrt in beiden Richtungen erlaubt.
Ist sie nach Z 2 gekennzeichnet, ist die Durchfahrt in der Gegenrichtung verboten; in diesem Fall ist die Öffnung auf der anderen Seite durch das Verbotszeichen A.1 (Anlage 3) gekennzeichnet.Ist sie nach Ziffer 2, gekennzeichnet, ist die Durchfahrt in der Gegenrichtung verboten; in diesem Fall ist die Öffnung auf der anderen Seite durch das Verbotszeichen A.1 (Anlage 3) gekennzeichnet.
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