Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Wenn vom Bundesminister für Verkehr anläßlich einer Überprüfung Mängel an in diesem Teil der Verordnung genannten Einrichtungen festgestellt werden, sind diese auf dessen Verlangen zu ändern bzw. zu entfernen.
In Kraft seit 15.04.1981 bis 31.12.9999
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