Salzburger Pflanzenschutzmittelgesetz 2014 (Sbg. PMG 2014) Fundstelle

Sbg. PMG 2014 - Salzburger Pflanzenschutzmittelgesetz 2014

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Gesetz vom 11. Dezember 2013 über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Salzburger Pflanzenschutzmittelgesetz 2014 – S. PMG 2014)
StF: LGBl Nr 102/2013 (Blg LT 15. GP: RV 152, AB 215, jeweils 2. Sess)

Änderung

LGBl Nr 35/2017 (Blg LT 15. GP: RV 269, AB 337, jeweils 5. Sess)

LGBl Nr 80/2018 (Blg LT 16. GP: RV 26, AB 68, jeweils 2. Sess)

LGBl Nr 82/2018 (Blg LT 16. GP: RV 10, 1. Sess; AB 13, 2. Sess)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

 

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

 

§ 1

Ziele und Anwendungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt

Verwendung, Aufbewahrung, Lagerung und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln sowie Beratung über Pflanzenschutz

 

§ 3

Verwendung von Pflanzenschutzmitteln

§ 4

Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen

§ 5

Aufbewahrung, Lagerung und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln

§ 6

Persönliche Voraussetzungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und für die Beratung über Pflanzenschutz

§ 7

Durchführung und Inhalte der Ausbildungs- und Fortbildungskurse

§ 8

Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Eignungsnachweisen

§ 9

Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und Beratung über Pflanzenschutz im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit

§ 10

Zusammenarbeit der Landesregierung mit anderen Behörden

 

3. Abschnitt

Aktionsplan für die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln

 

§ 11

Inhalte des Aktionsplans

§ 12

Überprüfung des Aktionsplans

§ 13

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Erstellung des Aktionsplans und dessen Änderungen

 

4. Abschnitt

Überwachung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln

 

§ 14

Überwachung

§ 15

Besondere Überwachungsorgane

§ 16

Pflichten der Verwender und Verwenderinnen von Pflanzenschutzmitteln

§ 17

Befugnisse und Pflichten der Organe

§ 18

Entnahme und Untersuchung von Proben

§ 19

Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes

 

5. Abschnitt

Schlussbestimmungen

 

§ 20

Behörden

§ 21

Verordnungen der Landesregierung

§ 22

Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 23

Auskunftspflicht

§ 24

Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit

§ 25

Berichtspflichten

§ 26

Strafbestimmungen

§ 27

Verweisungen auf Bundesrecht

§ 28

Umsetzungshinweis

§ 29

In- und Außerkrafttreten und Übergangsbestimmungen dazu

Anlage

Inhalte der Aus- und Fortbildungskurse

Anmerkung

Zu LGBl Nr 102/2013: Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt in Kraft:
1. im Allgemeinen mit 1. Jänner 2014;
2. die §§ 6 Abs 4 bis 12, 7, 8, 9, 10, 21 Abs 1 Z 3 bis 5 sowie 26 Abs 1 Z 14 bis 19 mit 26. November 2013;
3. die §§ 6 Abs 2 und 3 sowie 26 Abs 1 Z 13 mit 26. November 2015.

In Kraft seit 23.11.2018 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Salzburger Pflanzenschutzmittelgesetz 2014 (Sbg. PMG 2014) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Salzburger Pflanzenschutzmittelgesetz 2014 (Sbg. PMG 2014) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Salzburger Pflanzenschutzmittelgesetz 2014 (Sbg. PMG 2014) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Salzburger Pflanzenschutzmittelgesetz 2014 (Sbg. PMG 2014) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Salzburger Pflanzenschutzmittelgesetz 2014 (Sbg. PMG 2014) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Sbg. PMG 2014 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 1 Sbg. PMG 2014