§ 8 Sbg. PMG 2014 § 8

Sbg. PMG 2014 - Salzburger Pflanzenschutzmittelgesetz 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024

Auf die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsausbildungen und -qualifikationen, die im Herkunftsland die fachliche Eignung zur beruflichen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln oder zur beruflichen Beratung über Pflanzenschutz begründen, findet das Salzburger Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz (BQ-AnerG) Anwendung. Die Anforderungen nach § 6 Abs 5 entsprechen dem Qualifikationsniveau gemäß § 3 Abs 1 Z 1 lit b bis d BQ-AnerG (Befähigungsnachweise). Für die Anerkennung ist die Landesregierung zuständig.

In Kraft seit 01.07.2017 bis 31.12.9999
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