Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Eine Sorte ist homogen, wenn ihre Pflanzen, von wenigen Abweichungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten ihrer Vermehrung abgesehen, in der Ausprägung ihrer maßgebenden Merkmale hinreichend gleich sind.
In Kraft seit 01.07.1997 bis 31.12.9999
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