Gesamte Rechtsvorschrift MMHmZV

Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

MMHmZV
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Stand der Gesetzesgebung: 13.08.2026

§ 1 MMHmZV Allgemeine Bestimmungen


  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung regelt Form und Inhalt der Zeugnisse und Ausbildungsbestätigungen für die
    1. 1.Ziffer einsAusbildung zum medizinischen Masseur/zur medizinischen Masseurin,
    2. 2.Ziffer 2Ausbildung zum Heilmasseur/zur Heilmasseurin,
    3. 3.Ziffer 3Ausbildung für Lehraufgaben,
    4. 4.Ziffer 4Spezialqualifikationsausbildung Elektrotherapie,
    5. 5.Ziffer 5Spezialqualifikationsausbildung Hydro- und Balneotherapie,
    6. 6.Ziffer 6Spezialqualifikationsausbildung Basismobilisation.
  2. (2)Absatz 2,Die Ausstellung der Ausbildungsbestätigungen und Zeugnisse gemäß den Anlage 1 bis 17 kann mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erfolgen, wobei das Datenverarbeitungsregister (DVR-Nummer) anzuführen ist. Die nicht zutreffenden geschlechtsspezifischen Bezeichnungen in den Anlage 1 bis 17 sind zu streichen oder wegzulassen.

§ 2 MMHmZV Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – medizinischer Masseur/medizinische Masseurin


  1. (1)Absatz eins,Nach erfolgreich abgelegter kommissioneller Prüfung zum medizinischen Masseur/zur medizinischen Masseurin sind eine Ausbildungsbestätigung und ein Zeugnis gemäß dem Muster der Anlagen 1 und 2 auszustellen.
  2. (2)Absatz 2,Die Ausbildungsbestätigung ist durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin sowie den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
  3. (3)Absatz 3,Das Zeugnis ist vom Vorsitzenden/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission und vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/von der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin sowie vom medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/der medizinisch-wissenschaftlichen Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
  4. (4)Absatz 4,Die Ausbildungsbestätigung und das Zeugnis sind den Absolventen und Absolventinnen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin spätestens vier Wochen nach Abschluss der Ausbildung bzw. der erfolgreichen Absolvierung der kommissionellen Prüfung auszufolgen.
  5. (5)Absatz 5,Personen, die eine Ausbildung zum medizinischen Masseur/zur medizinischen Masseurin nicht erfolgreich abgeschlossen haben, ist über Verlangen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin und/oder den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin eine Bestätigung über die absolvierte theoretische und praktische Ausbildung einschließlich absolvierter Prüfungen auszustellen.

§ 3 MMHmZV Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – verkürzte Ausbildung zum medizinischen Masseur/zur medizinischen Masseurin


  1. (1)Absatz eins,Nach erfolgreich absolvierter verkürzter Ausbildung für Masseure/Masseurinnen gemäß § 26 MMHmG sind eine Ausbildungsbestätigung und ein Zeugnis gemäß dem Muster der Anlagen 3 und 4 auszustellen.Nach erfolgreich absolvierter verkürzter Ausbildung für Masseure/Masseurinnen gemäß Paragraph 26, MMHmG sind eine Ausbildungsbestätigung und ein Zeugnis gemäß dem Muster der Anlagen 3 und 4 auszustellen.
  2. (2)Absatz 2,Die Ausbildungsbestätigung sowie das Zeugnis gemäß Abs. 1 sind durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen. § 2 Abs. 4 gilt sinngemäß.Die Ausbildungsbestätigung sowie das Zeugnis gemäß Absatz eins, sind durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen. Paragraph 2, Absatz 4, gilt sinngemäß.
  3. (3)Absatz 3,Personen, die eine verkürzte Ausbildung für Masseure/Masseurinnen gemäß § 26 MMHmG nicht erfolgreich absolviert haben, ist über Verlangen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin eine Bestätigung über die absolvierte praktische Ausbildung auszustellen.Personen, die eine verkürzte Ausbildung für Masseure/Masseurinnen gemäß Paragraph 26, MMHmG nicht erfolgreich absolviert haben, ist über Verlangen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin eine Bestätigung über die absolvierte praktische Ausbildung auszustellen.

    (Anm.: Abs. 4 bis 6 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 271/2015)Anmerkung, Absatz 4 bis 6 aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 271 aus 2015,)

§ 4 MMHmZV Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – Heilmasseur/Heilmasseurin


  1. (1)Absatz eins,Nach erfolgreich abgelegter kommissioneller Abschlussprüfung zum Heilmasseur/zur Heilmasseurin sind eine Ausbildungsbestätigung und ein Zeugnis gemäß dem Muster der Anlagen 7 und 8 auszustellen.
  2. (2)Absatz 2,Die Ausbildungsbestätigung ist durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin sowie den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
  3. (3)Absatz 3,Das Zeugnis ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission und vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/von der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin sowie vom medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/der medizinisch-wissenschaftlichen Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
  4. (4)Absatz 4,Die Ausbildungsbestätigung und das Zeugnis sind den Absolventen und Absolventinnen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin spätestens vier Wochen nach Abschluss der Ausbildung bzw. der erfolgreichen Absolvierung der Abschlussprüfung auszufolgen.
  5. (5)Absatz 5,Personen, die eine Ausbildung zum Heilmasseur/zur Heilmasseurin nicht erfolgreich abgeschlossen haben, ist über Verlangen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin und/oder den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin eine Bestätigung über die absolvierte theoretische Ausbildung einschließlich absolvierter Prüfungen auszustellen.

§ 5 MMHmZV Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – Lehraufgaben


  1. (1)Absatz eins,Nach erfolgreich abgelegter kommissioneller Abschlussprüfung für Lehraufgaben sind eine Ausbildungsbestätigung und ein Zeugnis gemäß dem Muster der Anlagen 9 und 10 auszustellen.
  2. (2)Absatz 2,Die Ausbildungsbestätigung ist durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
  3. (3)Absatz 3,Das Zeugnis ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission sowie vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
  4. (4)Absatz 4,Die Ausbildungsbestätigung und das Zeugnis sind den Absolventen und Absolventinnen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin spätestens vier Wochen nach Abschluss der Ausbildung bzw. der erfolgreichen Absolvierung der Abschlussprüfung auszufolgen.
  5. (5)Absatz 5,Personen, die eine Ausbildung für Lehraufgaben nicht erfolgreich abgeschlossen haben, ist über Verlangen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin eine Bestätigung über die absolvierte theoretische Ausbildung einschließlich absolvierter Prüfungen auszustellen.

§ 6 MMHmZV Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – Spezialqualifikation Elektrotherapie


  1. (1)Absatz eins,Nach erfolgreich abgelegter kommissioneller Abschlussprüfung für Elektrotherapie sind eine Ausbildungsbestätigung und ein Zeugnis gemäß dem Muster der Anlagen 11 und 12 auszustellen.
  2. (2)Absatz 2,Die Ausbildungsbestätigung ist durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin sowie den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
  3. (3)Absatz 3,Das Zeugnis ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission und vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/von der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin sowie medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/medizinisch-wissenschaftlichen Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
  4. (4)Absatz 4,Die Ausbildungsbestätigung und das Zeugnis sind den Absolventen und Absolventinnen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin spätestens vier Wochen nach Abschluss der Ausbildung bzw. der erfolgreichen Absolvierung der Abschlussprüfung auszufolgen.
  5. (5)Absatz 5,Personen, die eine Spezialqualifikationsausbildung für Elektrotherapie nicht erfolgreich abgeschlossen haben, ist über Verlangen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin und/oder den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin eine Bestätigung über die absolvierte theoretische und praktische Ausbildung einschließlich absolvierter Prüfungen auszustellen.

§ 7 MMHmZV Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – Spezialqualifikation Hydro- und Balneotherapie


  1. (1)Absatz eins,Nach erfolgreich abgelegter kommissioneller Abschlussprüfung für Hydro- und Balneotherapie sind eine Ausbildungsbestätigung und ein Zeugnis gemäß dem Muster der Anlagen 13 und 14 auszustellen.
  2. (2)Absatz 2,Die Ausbildungsbestätigung ist durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin sowie den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
  3. (3)Absatz 3,Das Zeugnis ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission und vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/von der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin sowie vom medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/der medizinisch-wissenschaftlichen Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
  4. (4)Absatz 4,Die Ausbildungsbestätigung und das Zeugnis sind den Absolventen und Absolventinnen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin spätestens vier Wochen nach Abschluss der Ausbildung bzw. der erfolgreichen Absolvierung der Abschlussprüfung auszufolgen.
  5. (5)Absatz 5,Personen, die eine Spezialqualifikationsausbildung für Hydro- und Balneotherapie nicht erfolgreich abgeschlossen haben, ist über Verlangen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin und/oder den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin eine Bestätigung über die absolvierte theoretische und praktische Ausbildung einschließlich absolvierter Prüfungen auszustellen.

§ 7a MMHmZV Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – Spezialqualifikation Basismobilisation


  1. (1)Absatz eins,Nach erfolgreich abgelegter kommissioneller Abschlussprüfung für die Basismobilisation sind eine Ausbildungsbestätigung und ein Zeugnis gemäß dem Muster der Anlagen 14a und 14b auszustellen.
  2. (2)Absatz 2,Die Ausbildungsbestätigung ist durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin sowie den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
  3. (3)Absatz 3,Das Zeugnis ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission und vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/von der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin sowie vom medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/der medizinisch-wissenschaftlichen Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
  4. (4)Absatz 4,Die Ausbildungsbestätigung und das Zeugnis sind den Absolventen und Absolventinnen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin spätestens vier Wochen nach Abschluss der Ausbildung bzw. der erfolgreichen Absolvierung der Abschlussprüfung auszufolgen.
  5. (5)Absatz 5,Personen, die eine Spezialqualifikationsausbildung für Basismobilisation nicht erfolgreich abgeschlossen haben, ist über Verlangen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin und/oder den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin eine Bestätigung über die absolvierte theoretische und praktische Ausbildung einschließlich absolvierter Prüfungen auszustellen.

§ 8 MMHmZV Bestätigung über die Ergänzungsausbildung und -prüfung


  1. (1)Absatz eins,Über die im Rahmen der Ergänzungsausbildung absolvierten Ergänzungsprüfungen und Praktika ist eine Bestätigung gemäß dem Muster der Anlage 15 auszustellen.
  2. (2)Absatz 2,Die Bestätigung gemäß Abs. 1 hat die Beurteilung der im Nostrifikationsbescheid vorgeschriebenen Ergänzungsprüfungen und Praktika zu enthalten und ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission zu unterzeichnen. Weiters ist sie mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.Die Bestätigung gemäß Absatz eins, hat die Beurteilung der im Nostrifikationsbescheid vorgeschriebenen Ergänzungsprüfungen und Praktika zu enthalten und ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission zu unterzeichnen. Weiters ist sie mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.

§ 9 MMHmZV Bestätigung über den Anpassungslehrgang oder die Eignungsprüfung


  1. (1)Absatz eins,Über einen absolvierten Anpassungslehrgang oder eine absolvierte Eignungsprüfung ist eine Bestätigung gemäß dem Muster der Anlagen 16 und 17 auszustellen.
  2. (2)Absatz 2,Die Bestätigung gemäß Abs. 1 hat die Beurteilung des im Zulassungsbescheid vorgeschriebenen Anpassungslehrgangs oder der Eignungsprüfung zu enthalten. Die Bestätigung über den Anpassungslehrgang ist vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/von der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin zu unterzeichnen. Die Bestätigung über die Eignungsprüfung ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission und vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/von der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin zu unterzeichnen. Jede Bestätigung ist mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.Die Bestätigung gemäß Absatz eins, hat die Beurteilung des im Zulassungsbescheid vorgeschriebenen Anpassungslehrgangs oder der Eignungsprüfung zu enthalten. Die Bestätigung über den Anpassungslehrgang ist vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/von der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin zu unterzeichnen. Die Bestätigung über die Eignungsprüfung ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission und vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/von der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin zu unterzeichnen. Jede Bestätigung ist mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.

§ 10 MMHmZV Inkrafttreten


Die § 1 Abs. 1 und § 7a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 271/2015 treten mit 1. September 2015 in Kraft. Die Paragraph eins, Absatz eins und Paragraph 7 a, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 271 aus 2015, treten mit 1. September 2015 in Kraft.

§ 11 MMHmZV (weggefallen)


§ 11 MMHmZV seit 22.09.2015 weggefallen.

Anlage

Anl. 1 MMHmZV


Anlage 1 

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers der

 

Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

 

 

AUSBILDUNGSBESTÄTIGUNG

 

 

 

Herr/Frau1.......................................................................................................................................................,

 

geboren am ..................................................................... in ....................................................................., hat

 

an der Ausbildung zum medizinischen Masseur / zur medizinischen Masseurin1 gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, in der Zeit von ............................. bis ................................ teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt:an der Ausbildung zum medizinischen Masseur / zur medizinischen Masseurin1 gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2003,, in der Zeit von ............................. bis ................................ teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt:

 

 

 

Einzelprüfungen – Modul A

 

 

 

Unterrichtsfach

Beurteilung2

 

Anatomie und Physiologie

 

 

Hygiene

 

 

Erste Hilfe und Verbandstechnik

 

 

Thermotherapie, Ultraschalltherapie, Packungsanwendung

 

 

Massagetechniken zu Heilzwecken

 

 

 

Einzelprüfungen – Modul B

 

Unterrichtsfach

Beurteilung3

 

Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

 

 

Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens

 

 

Dokumentation

 

 

Pathologie

 

 

Massagetechniken zu Heilzwecken einschließlich vertiefender spezieller Anatomie und Pathologie

 

 

 

Teilnahme

 

Unterrichtsfach

Beurteilung4

 

Umweltschutz

 

 

Grundlagen der Kommunikation

 

 

 

Praktische Ausbildung

 

Die Leistung im Rahmen der praktischen Ausbildung wurde mit ................................................5 beurteilt.

 

Kommissionelle Prüfung

 

 

Beurteilung6

 

Anatomie und Physiologie

Pathologie

Thermotherapie, Ultraschalltherapie, Packungsanwendung

Massagetechniken zu Heilzwecken

 

 

 

Diese Bestätigung berechtigt nicht zur Berufsausübung als „medizinischer Masseur“ / „medizinische Masseurin“7.

 

......................................., am .........................................

 

....................................................................

...............................................................

 

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in7)

(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in7)

 

 

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

___________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 13 Abs. 5 MMHm-AV oder angerechnet gemäß § 25 MMHmG – Zutreffendes einfügen.2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß Paragraph 13, Absatz 5, MMHm-AV oder angerechnet gemäß Paragraph 25, MMHmG – Zutreffendes einfügen.

3 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 13 Abs. 5 MMHm-AV oder angerechnet gemäß § 25 MMHmG – Zutreffendes einfügen.3 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß Paragraph 13, Absatz 5, MMHm-AV oder angerechnet gemäß Paragraph 25, MMHmG – Zutreffendes einfügen.

4 „ausgezeichnet teilgenommen“, „teilgenommen“ oder „nicht erfolgreich teilgenommen“ gemäß § 13 Abs. 6 MMHm-AV oder angerechnet gemäß § 25 MMHmG – Zutreffendes einfügen.4 „ausgezeichnet teilgenommen“, „teilgenommen“ oder „nicht erfolgreich teilgenommen“ gemäß Paragraph 13, Absatz 6, MMHm-AV oder angerechnet gemäß Paragraph 25, MMHmG – Zutreffendes einfügen.

5 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 15 Abs. 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.5 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß Paragraph 15, Absatz 3, MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

6 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 38 Abs. 1 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.6 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß Paragraph 38, Absatz eins, MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

7 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

Anl. 2 MMHmZV


Anlage 2 

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers der

 

Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

 

 
ZEUGNIS 

 

 

Herr/Frau1............................................................................................................................................,
geboren am ................................................................... in ........................................................................,
hat die Ausbildung zum medizinischen Masseur / zur medizinischen Masseurin1 gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, absolviert und die kommissionelle Prüfung
Herr/Frau1............................................................................................................................................,, geboren am ................................................................... in ........................................................................,, hat die Ausbildung zum medizinischen Masseur / zur medizinischen Masseurin1 gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2003,, absolviert und die kommissionelle Prüfung

 

 

 

..........................................................2.

 

 

 

Er/Sie1 hat hiermit die Berechtigung zur Berufsausübung als medizinischer Masseur / medizinische Masseurin1 erlangt und ist zur Führung der Berufsbezeichnung

 

 

 

„medizinischer Masseur“ / „medizinische Masseurin“1

 

 

 

berechtigt.

 

 

 

............................................, am .............................................

 

 

 

Für die Prüfungskommission:

 

 

 

Der/Die1 Vorsitzende:

 

 

 

....................................................

 

 

 

....................................................................

....................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)

 

 

Rundsiegel

 

des Rechtsträgers

 

der Ausbildungseinrichtung

 

_________________________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ gemäß § 38 Abs. 2 und 3 MMH-AV – Zutreffendes einfügen.2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ gemäß Paragraph 38, Absatz 2 und 3 MMH-AV – Zutreffendes einfügen.

Anl. 3 MMHmZV


Anlage 3

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers der

Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

AUSBILDUNGSBESTÄTIGUNG

 

Herr/Frau1.......................................................................................................................................................,

geboren am .................................................... in .......................................................................................,

hat an der verkürzten Ausbildung zum medizinischen Masseur / zur medizinischen Masseurin1 für Masseure/Masseurinnen1 gemäß § 26 Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG), BGBl. I Nr. 169/2002, in Verbindung mit der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur- Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, in der Zeit von .................................... bis ..................................... teilgenommen und nachstehende Beurteilung erlangt:hat an der verkürzten Ausbildung zum medizinischen Masseur / zur medizinischen Masseurin1 für Masseure/Masseurinnen1 gemäß Paragraph 26, Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 169 aus 2002,, in Verbindung mit der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur- Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2003,, in der Zeit von .................................... bis ..................................... teilgenommen und nachstehende Beurteilung erlangt:

 

Praktische Ausbildung

 

Die Leistung im Rahmen der praktischen Ausbildung wurde mit ................................................2 beurteilt.

 

 

 

Diese Bestätigung berechtigt nicht zur Berufsausübung als „medizinischer Masseur“ /

„medizinische Masseurin“1.

 

 

 

 

 

......................................., am .........................................

 

 

 

....................................................................

 

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

 

 

 

Rundsiegel

 

des Rechtsträgers

 

der Ausbildungseinrichtung

 

____________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 15 Abs. 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß Paragraph 15, Absatz 3, MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

Anl. 4 MMHmZV


Anlage 4

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers der

Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

ZEUGNIS

 

Herr/Frau1.....................................................................................................................................................,
geboren am ............................................................... in ............................................................................,
hat die verkürzte Ausbildung zum medizinischen Masseur / zur medizinischen Masseurin1 für Masseure/Masseurinnen1 gemäß § 26 Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG), BGBl. I Nr. 169/2002, in Verbindung mit der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, absolviert und die praktische Ausbildung
Herr/Frau1.....................................................................................................................................................,, geboren am ............................................................... in ............................................................................,, hat die verkürzte Ausbildung zum medizinischen Masseur / zur medizinischen Masseurin1 für Masseure/Masseurinnen1 gemäß Paragraph 26, Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 169 aus 2002,, in Verbindung mit der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2003,, absolviert und die praktische Ausbildung

 

...............................................................2.

 

Er/Sie1 hat hiermit die Berechtigung zur Berufsausübung als medizinischer Masseur / medizinische Masseurin1 erlangt und ist zur Führung der Berufsbezeichnung

 

„medizinischer Masseur“ / „medizinische Masseurin“1

 

berechtigt.

 

..........................................., am .........................................

 

....................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

 

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

_______________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“ oder „bestanden“ gemäß § 15 Abs. 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.2 „ausgezeichnet bestanden“ oder „bestanden“ gemäß Paragraph 15, Absatz 3, MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

Anl. 5 MMHmZV (weggefallen)


Anl. 5 MMHmZV seit 22.09.2015 weggefallen.

Anl. 6 MMHmZV (weggefallen)


Anl. 6 MMHmZV seit 22.09.2015 weggefallen.

Anl. 7 MMHmZV


Anlage 7 

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers der

 

Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

 

 
AUSBILDUNGSBESTÄTIGUNG 

 

 

Herr/Frau1………...........................................................................................................................................,

 

geboren am ................................................................. in ..........................................................................,

 

hat an der Ausbildung zum Heilmasseur / zur Heilmasseurin1 gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, in der Zeit von ........................... bis .............................. teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt:hat an der Ausbildung zum Heilmasseur / zur Heilmasseurin1 gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2003,, in der Zeit von ........................... bis .............................. teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt:

 

 

 
Einzelprüfungen 

 

 

Unterrichtsfach

Beurteilung3

 

Recht und Ethik

 

 

Anatomie und Physiologie

 

 

Pathologie

 

 

Hygiene und Umweltschutz

 

 

Erste Hilfe

 

 

Allgemeine Physik

 

 

Dokumentation

 

 

Massagetechniken zu Heilzwecken

 

 

 

 
Teilnahme 

 

 

Unterrichtsfach

Beurteilung3

 

Kommunikation

 

 

 

 
Kommissionelle Abschlussprüfung 

 

 

 

Beurteilung4

 

Anatomie und Physiologie

 

 

Pathologie

 

 

Massagetechniken zu Heilzwecken

 

 

 

 
Diese Bestätigung berechtigt nicht zur Berufsausübung als Heilmasseur/ Heilmasseurin5. 

 

 

.........................................., am .......................................

 

 

 

....................................................................

....................................................................

 

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in5)

(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in5)

 

 

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

_____________________________

Anl. 8 MMHmZV


Anlage 8

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

ZEUGNIS

 

Herr/Frau1 .....................................................................................................................................................,

geboren am ...................................................... in .....................................................................................,

hat die Ausbildung zum Heilmasseur / zur Heilmasseurin1 gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, absolviert und die kommissionelle Abschlussprüfunghat die Ausbildung zum Heilmasseur / zur Heilmasseurin1 gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2003,, absolviert und die kommissionelle Abschlussprüfung

 

.............................................................2.

 

Er/Sie1 hat hiermit die Berechtigung zur Berufsausübung als Heilmasseur/Heilmasseurin1 erlangt und ist zur Führung der Berufsbezeichnung

 

„Heilmasseur“/„Heilmasseurin“1

 

berechtigt.

.........................................., am .......................................

 

Für die Prüfungskommission:

 

Der/Die1 Vorsitzende:

 

...............................................................

 

....................................................................

....................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)

 

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

_____________________________

Anl. 9 MMHmZV


Anlage 9

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

AUSBILDUNGSBESTÄTIGUNG

 

Herr/Frau1.......................................................................................................................................................,

geboren am ............................................................ in ....................................................................................,

hat an der Ausbildung für Lehraufgaben gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur- Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2006, in der Zeit von ........................................... bis .......................................... teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt:hat an der Ausbildung für Lehraufgaben gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur- Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2006,, in der Zeit von ........................................... bis .......................................... teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt:

 

Einzelprüfungen

 

Unterrichtsfach

Beurteilung2

 

Berufskunde und Ethik

 

 

Management, Organisationslehre und Statistik

 

 

Betriebsführung

 

 

Rechtskunde

 

 

 

 
Teilnahme 

 

 

Unterrichtsfach

Beurteilung3

 

Kommunikation, Verhandlungsführung und Konflikt-bewältigung

 

 

 

 
Kommissionelle Abschlussprüfung 

 

 

 

Beurteilung4

 

Pädagogik, Psychologie und Soziologie Unterrichtslehre und Lehrpraxis

 

 

 

 
Diese Bestätigung berechtigt nicht zur Ausübung von Lehraufgaben. 

 

 

.........................................., am .......................................

 

 

 

....................................................................

 

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in5)

 

 

 

Rundsiegel

 

des Rechtsträgers

 

der Ausbildungseinrichtung

 

_____________________________

Anl. 10 MMHmZV


Anlage 10 

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers der

 

Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

 

ZEUGNIS

 

Herr/Frau1.............................................................................................................................................,

geboren am ........................................................... in ................................................................................,

hat die Ausbildung für Lehraufgaben gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, absolviert und die kommissionelle Abschlussprüfunghat die Ausbildung für Lehraufgaben gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2003,, absolviert und die kommissionelle Abschlussprüfung

 

.............................................................2.

 

Er/Sie1 hat hiermit die Berechtigung zur Ausübung von Lehraufgaben erlangt und ist zur Führung der Zusatzbezeichnung

 

„Lehrberechtigter Heilmasseur“ / „Lehrberechtigte Heilmasseurin“1

 

berechtigt.

 

.........................................., am .......................................

 

Für die Prüfungskommission:

 

Der/Die1 Vorsitzende:

 

.................................

....................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

 

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

_________________________________

Anl. 11 MMHmZV


Anlage 11

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

AUSBILDUNGSBESTÄTIGUNG

 

Herr/Frau1.....................................................................................................................................................,

geboren am ................................................................. in ..........................................................................,

hat an der Spezialqualifikationsausbildung in Elektrotherapie gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2006, in der Zeit von ............................. bis ................................ teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt:hat an der Spezialqualifikationsausbildung in Elektrotherapie gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2006,, in der Zeit von ............................. bis ................................ teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt:

 

Praktische Ausbildung

 

Die Leistung im Rahmen der praktischen Ausbildung wurde mit ................................................2 beurteilt.

 

Kommissionelle Abschlussprüfung

 

 

Beurteilung3

 

Spezielle Anatomie und Pathologie 

Grundlagen der Elektrotherapie einschließlich Physik und Anlagetechniken

 

 

 

Diese Bestätigung berechtigt nicht zur berufsmäßigen Durchführung der Spezialqualifikation Elektrotherapie.

 

......................................., am .........................................

 

....................................................................

...................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)

 

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

________________________________

Anl. 12 MMHmZV


Anlage 12

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

ZEUGNIS

 

Herr/Frau1 ............................................................................................................................................., geboren am ....................................................... in ...................................................................................., hat die Spezialqualifikationsausbildung in Elektrotherapie gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, absolviert und die kommissionelle AbschlussprüfungHerr/Frau1 ............................................................................................................................................., geboren am ....................................................... in ...................................................................................., hat die Spezialqualifikationsausbildung in Elektrotherapie gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2003,, absolviert und die kommissionelle Abschlussprüfung

 

.............................................................2.

 

Er/Sie1 hat hiermit die Berechtigung zur berufsmäßigen Durchführung der Spezialqualifikation Elektrotherapie erlangt und ist berechtigt, nach seiner/ihrer1 Berufsbezeichnung in Klammer die Zusatzbezeichnung

 

„Elektrotherapie“

 

anzufügen.

 

.........................................., am .......................................

 

Für die Prüfungskommission:

 

Der/Die1 Vorsitzende:

 

.................................

 

....................................................................

....................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)

 

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

_________________________________

Anl. 13 MMHmZV


Anlage 13

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

AUSBILDUNGSBESTÄTIGUNG

 

Herr/Frau1.....................................................................................................................................................,

geboren am .................................................... in .........................................................................................,

hat an der Spezialqualifikationsausbildung in Hydro- und Balneotherapie gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, in der Zeit von ............................. bis .................................... teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt:hat an der Spezialqualifikationsausbildung in Hydro- und Balneotherapie gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2003,, in der Zeit von ............................. bis .................................... teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt:

 

Praktische Ausbildung

 

Die Leistung im Rahmen der praktischen Ausbildung wurde mit ................................................2 beurteilt.

 

Kommissionelle Abschlussprüfung

 

 

Beurteilung3

 

Spezielle Anatomie und Pathologie

Physik

Spezielle Hygiene

Balneotherapie

Hydrotherapie

Unterwasserdruckstrahlmassage

 

 

 

Diese Bestätigung berechtigt nicht zur berufsmäßigen Durchführung der Spezialqualifikation Hydro- und Balneotherapie.

 

......................................., am .........................................

 

....................................................................

....................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)

 

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

_____________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 15 Abs. 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß Paragraph 15, Absatz 3, MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

3 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 69 Abs. 1 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen3 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß Paragraph 69, Absatz eins, MMHm-AV – Zutreffendes einfügen

Anl. 14 MMHmZV


Anlage 14

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

ZEUGNIS

 

Herr/Frau1 .....................................................................................................................................................,

geboren am ............................................................ in ............................................................................, hat

die Spezialqualifikationsausbildung in Hydro- und Balneotherapie gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, absolviert und die kommissionelle Abschlussprüfungdie Spezialqualifikationsausbildung in Hydro- und Balneotherapie gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2003,, absolviert und die kommissionelle Abschlussprüfung

 

.............................................................2.

 

Er/Sie1 hat hiermit die Berechtigung zur berufsmäßigen Durchführung der Spezialqualifikation Hydro- und Balneotherapie erlangt und ist berechtigt, nach seiner/ihrer1 Berufsbezeichnung in Klammer die Zusatzbezeichnung

 

„medizinischer Bademeister“/„medizinische Bademeisterin“1

 

anzufügen.

 

.........................................., am .......................................

 

Für die Prüfungskommission:

 

Der/Die1 Vorsitzende:

 

......................................................

 

....................................................................

....................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)

 

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

_________________________________

Anl. 14a MMHmZV


Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

AUSBILDUNGSBESTÄTIGUNG

Herr/Frau1......................................................................................................................................................,

geboren am .................................................... in .........................................................................................,

hat an der Spezialqualifikationsausbildung Basismobilisation gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, in der Zeit vonhat an der Spezialqualifikationsausbildung Basismobilisation gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2003,, in der Zeit von

............................. bis .................................... teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt:

Praktische Ausbildung

Die Leistung im Rahmen der praktischen Ausbildung wurde mit ................................................2 beurteilt.

Kommissionelle Abschlussprüfung

 

Beurteilung3

 

Grundzüge der Rehabilitation und Mobilisation

 

 
Diese Bestätigung berechtigt nicht zur berufsmäßigen Durchführung der Spezialqualifikation Basismobilisation.

......................................., am .........................................

.....................................................................

...................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)

Rundsiegel
des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung
Rundsiegel, des Rechtsträgers, der Ausbildungseinrichtung

______________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 15 Abs. 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß Paragraph 15, Absatz 3, MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

3 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 69 Abs. 1 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen3 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß Paragraph 69, Absatz eins, MMHm-AV – Zutreffendes einfügen

Anl. 14b MMHmZV


Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

ZEUGNIS

Herr/Frau1 .......................................................................................................................................................,

geboren am ............................................................ in ..............................................................................,

hat die Spezialqualifikationsausbildung Basismobilisation gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, absolviert und die kommissionelle Abschlussprüfunghat die Spezialqualifikationsausbildung Basismobilisation gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2003,, absolviert und die kommissionelle Abschlussprüfung

.............................................................2.

Er/Sie1 hat hiermit die Berechtigung zur berufsmäßigen Durchführung der Spezialqualifikation Basismobilisation erlangt und ist berechtigt, nach seiner/ihrer1 Berufsbezeichnung in Klammer die Zusatzbezeichnung

„Basismobilisation“

anzufügen.

.........................................., am .......................................

Für die Prüfungskommission:

Der/Die1 Vorsitzende:

......................................................

....................................................................

....................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)

Rundsiegel
des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung
Rundsiegel, des Rechtsträgers, der Ausbildungseinrichtung

____________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“ oder „bestanden“ gemäß § 69 Abs. 2 und 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.2 „ausgezeichnet bestanden“ oder „bestanden“ gemäß Paragraph 69, Absatz 2 und 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

Anl. 15 MMHmZV


Anlage 15

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

BESTÄTIGUNG ÜBER DIE ERGÄNZUNGSAUSBILDUNG

 

Herr/Frau1....................................................................................................................................................,

geboren am ............................................................ in ...............................................................................,

hat an der im Bescheid des Landeshauptmannes ............................................................................ vom

......................................, Zahl .............................., vorgeschriebenen Ergänzungsausbildung gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, in der Zeit von ............................. bis ............................... teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt:......................................, Zahl .............................., vorgeschriebenen Ergänzungsausbildung gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2003,, in der Zeit von ............................. bis ............................... teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt:

 

Ergänzungsprüfungen

 

Unterrichtsfach

Stunden

Beurteilung2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Praktika

 

Unterrichtsfach

Stunden

Beurteilung3

 

 

 

 

 

 

 

Die Ergänzungsausbildung wurde mit / ohne Erfolg absolviert / abgebrochen.4

Diese Bestätigung berechtigt nicht zur Berufsausübung als/zur berufsmäßigen Ausübung von/der4.............................................................5.

 

..........................................., am .........................................

 

Für die Prüfungskommission:

 

Der/Die4 Vorsitzende:

 

..................................................................

 

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

_________________________________

Anl. 16 MMHmZV


Anlage 16

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

BESTÄTIGUNG ÜBER DEN ANPASSUNGSLEHRGANG

 

Herr/Frau1....................................................................................................................................................,

geboren am ....................................................... in .....................................................................................,

hat den im Bescheid des Bundesministers/der Bundesministerin1 für ..........................................................

vom ......................................, Zahl ............................... vorgeschriebenen Anpassungslehrgang gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003,vom ......................................, Zahl ............................... vorgeschriebenen Anpassungslehrgang gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2003,,

 

mit/ohne1 Erfolg

 

absolviert und nachstehende Beurteilungen erlangt:

Fachbereich/Unterrichtsfach

Stunden

Beurteilung2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Diese Bestätigung berechtigt nicht zur Berufsausübung als/zur berufsmäßigen Ausübung von/zur berufsmäßigen Ausübung der1.................................................3 .

 

.........................................., am .........................................

 

....................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

 

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

_____________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 15 Abs. 3 MMHm-AV bzw. § 13 Abs. 5 MMHm-AV bzw. „ausgezeichnet teilgenommen“, „teilgenommen“ oder „nicht erfolgreich teilgenommen“ gemäß § 13 Abs. 6 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß Paragraph 15, Absatz 3, MMHm-AV bzw. Paragraph 13, Absatz 5, MMHm-AV bzw. „ausgezeichnet teilgenommen“, „teilgenommen“ oder „nicht erfolgreich teilgenommen“ gemäß Paragraph 13, Absatz 6, MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

3 „medizinischer Masseur“ / „medizinische Masseurin“ bei Zulassung gemäß § 10 MMHmG;3 „medizinischer Masseur“ / „medizinische Masseurin“ bei Zulassung gemäß Paragraph 10, MMHmG;

„Heilmasseur“/„Heilmasseurin“ bei Zulassung gemäß § 39 MMHmG; „Lehraufgaben“ bei Zulassung gemäß § 40 MMHmG; „Elektrotherapie“ bzw. „Hydro- und Balneotherapie“ bei Zulassung gemäß § 63 MMHmG – jeweils Zutreffendes einfügen„Heilmasseur“/„Heilmasseurin“ bei Zulassung gemäß Paragraph 39, MMHmG; „Lehraufgaben“ bei Zulassung gemäß Paragraph 40, MMHmG; „Elektrotherapie“ bzw. „Hydro- und Balneotherapie“ bei Zulassung gemäß Paragraph 63, MMHmG – jeweils Zutreffendes einfügen

Anl. 17 MMHmZV


Anlage 17 

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

 

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

 

 
BESTÄTIGUNG ÜBER DIE EIGNUNGSPRÜFUNG 

 

 

Herr/Frau1......................................................................................................................................................,
geboren am ..................................................... in ......................................................................................,
hat die im Bescheid des Bundesministers/der Bundesministerin1 für ........................................................... vom ........................................., Zahl ............................... vorgeschriebene Eignungsprüfung gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003,
Herr/Frau1......................................................................................................................................................, , geboren am ..................................................... in ......................................................................................, , hat die im Bescheid des Bundesministers/der Bundesministerin1 für ........................................................... vom ........................................., Zahl ............................... vorgeschriebene Eignungsprüfung gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2003,,

 

mit/ohne1 Erfolg

 

 

 

 

 

absolviert und nachstehende Beurteilungen erlangt:

 

 

 

Sachgebiet/Unterrichtsfach

Stunden

Beurteilung2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Diese Bestätigung berechtigt nicht zur Berufsausübung als / zur berufsmäßigen Ausübung von/der1 .......................................................................3.

 

........................................, am .........................................

 

....................................................................

...........................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)

 

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

_________________________________

Anl. 18 MMHmZV (weggefallen)


Anl. 18 MMHmZV seit 22.09.2015 weggefallen.

Anl. 19 MMHmZV (weggefallen)


Anl. 19 MMHmZV seit 22.09.2015 weggefallen.

Anl. 20 MMHmZV (weggefallen)


Anl. 20 MMHmZV seit 22.09.2015 weggefallen.

Anl. 21 MMHmZV (weggefallen)


Anl. 21 MMHmZV seit 22.09.2015 weggefallen.

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