Anl. 9 MMHmZV

MMHmZV - Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Anlage 9

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

AUSBILDUNGSBESTÄTIGUNG

 

Herr/Frau1.......................................................................................................................................................,

geboren am ............................................................ in ....................................................................................,

hat an der Ausbildung für Lehraufgaben gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur- Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2006, in der Zeit von ........................................... bis .......................................... teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt:hat an der Ausbildung für Lehraufgaben gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur- Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2006,, in der Zeit von ........................................... bis .......................................... teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt:

 

Einzelprüfungen

 

Unterrichtsfach

Beurteilung2

 

Berufskunde und Ethik

 

 

Management, Organisationslehre und Statistik

 

 

Betriebsführung

 

 

Rechtskunde

 

 

 

 
Teilnahme 

 

 

Unterrichtsfach

Beurteilung3

 

Kommunikation, Verhandlungsführung und Konflikt-bewältigung

 

 

 

 
Kommissionelle Abschlussprüfung 

 

 

 

Beurteilung4

 

Pädagogik, Psychologie und Soziologie Unterrichtslehre und Lehrpraxis

 

 

 

 
Diese Bestätigung berechtigt nicht zur Ausübung von Lehraufgaben. 

 

 

.........................................., am .......................................

 

 

 

....................................................................

 

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in5)

 

 

 

Rundsiegel

 

des Rechtsträgers

 

der Ausbildungseinrichtung

 

_____________________________
In Kraft seit 01.12.2006 bis 31.12.9999
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