Anl. 14b MMHmZV

MMHmZV - Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

ZEUGNIS

Herr/Frau1 .......................................................................................................................................................,

geboren am ............................................................ in ..............................................................................,

hat die Spezialqualifikationsausbildung Basismobilisation gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, absolviert und die kommissionelle Abschlussprüfunghat die Spezialqualifikationsausbildung Basismobilisation gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2003,, absolviert und die kommissionelle Abschlussprüfung

.............................................................2.

Er/Sie1 hat hiermit die Berechtigung zur berufsmäßigen Durchführung der Spezialqualifikation Basismobilisation erlangt und ist berechtigt, nach seiner/ihrer1 Berufsbezeichnung in Klammer die Zusatzbezeichnung

„Basismobilisation“

anzufügen.

.........................................., am .......................................

Für die Prüfungskommission:

Der/Die1 Vorsitzende:

......................................................

....................................................................

....................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)

Rundsiegel
des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung
Rundsiegel, des Rechtsträgers, der Ausbildungseinrichtung

____________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“ oder „bestanden“ gemäß § 69 Abs. 2 und 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.2 „ausgezeichnet bestanden“ oder „bestanden“ gemäß Paragraph 69, Absatz 2 und 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

In Kraft seit 23.09.2015 bis 31.12.9999
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