Anl. 8 MMHmZV

MMHmZV - Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Anlage 8

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

ZEUGNIS

 

Herr/Frau1 .....................................................................................................................................................,

geboren am ...................................................... in .....................................................................................,

hat die Ausbildung zum Heilmasseur / zur Heilmasseurin1 gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, absolviert und die kommissionelle Abschlussprüfunghat die Ausbildung zum Heilmasseur / zur Heilmasseurin1 gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2003,, absolviert und die kommissionelle Abschlussprüfung

 

.............................................................2.

 

Er/Sie1 hat hiermit die Berechtigung zur Berufsausübung als Heilmasseur/Heilmasseurin1 erlangt und ist zur Führung der Berufsbezeichnung

 

„Heilmasseur“/„Heilmasseurin“1

 

berechtigt.

.........................................., am .......................................

 

Für die Prüfungskommission:

 

Der/Die1 Vorsitzende:

 

...............................................................

 

....................................................................

....................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)

 

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

_____________________________
In Kraft seit 01.12.2006 bis 31.12.9999
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