Anl. 13 MMHmZV

MMHmZV - Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Anlage 13

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

AUSBILDUNGSBESTÄTIGUNG

 

Herr/Frau1.....................................................................................................................................................,

geboren am .................................................... in .........................................................................................,

hat an der Spezialqualifikationsausbildung in Hydro- und Balneotherapie gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, in der Zeit von ............................. bis .................................... teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt:hat an der Spezialqualifikationsausbildung in Hydro- und Balneotherapie gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2003,, in der Zeit von ............................. bis .................................... teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt:

 

Praktische Ausbildung

 

Die Leistung im Rahmen der praktischen Ausbildung wurde mit ................................................2 beurteilt.

 

Kommissionelle Abschlussprüfung

 

 

Beurteilung3

 

Spezielle Anatomie und Pathologie

Physik

Spezielle Hygiene

Balneotherapie

Hydrotherapie

Unterwasserdruckstrahlmassage

 

 

 

Diese Bestätigung berechtigt nicht zur berufsmäßigen Durchführung der Spezialqualifikation Hydro- und Balneotherapie.

 

......................................., am .........................................

 

....................................................................

....................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)

 

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

_____________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 15 Abs. 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß Paragraph 15, Absatz 3, MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

3 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 69 Abs. 1 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen3 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß Paragraph 69, Absatz eins, MMHm-AV – Zutreffendes einfügen

In Kraft seit 01.12.2006 bis 31.12.9999
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