Anl. 16 MMHmZV

MMHmZV - Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Anlage 16

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

BESTÄTIGUNG ÜBER DEN ANPASSUNGSLEHRGANG

 

Herr/Frau1....................................................................................................................................................,

geboren am ....................................................... in .....................................................................................,

hat den im Bescheid des Bundesministers/der Bundesministerin1 für ..........................................................

vom ......................................, Zahl ............................... vorgeschriebenen Anpassungslehrgang gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003,vom ......................................, Zahl ............................... vorgeschriebenen Anpassungslehrgang gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2003,,

 

mit/ohne1 Erfolg

 

absolviert und nachstehende Beurteilungen erlangt:

Fachbereich/Unterrichtsfach

Stunden

Beurteilung2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Diese Bestätigung berechtigt nicht zur Berufsausübung als/zur berufsmäßigen Ausübung von/zur berufsmäßigen Ausübung der1.................................................3 .

 

.........................................., am .........................................

 

....................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

 

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

_____________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 15 Abs. 3 MMHm-AV bzw. § 13 Abs. 5 MMHm-AV bzw. „ausgezeichnet teilgenommen“, „teilgenommen“ oder „nicht erfolgreich teilgenommen“ gemäß § 13 Abs. 6 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß Paragraph 15, Absatz 3, MMHm-AV bzw. Paragraph 13, Absatz 5, MMHm-AV bzw. „ausgezeichnet teilgenommen“, „teilgenommen“ oder „nicht erfolgreich teilgenommen“ gemäß Paragraph 13, Absatz 6, MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

3 „medizinischer Masseur“ / „medizinische Masseurin“ bei Zulassung gemäß § 10 MMHmG;3 „medizinischer Masseur“ / „medizinische Masseurin“ bei Zulassung gemäß Paragraph 10, MMHmG;

„Heilmasseur“/„Heilmasseurin“ bei Zulassung gemäß § 39 MMHmG; „Lehraufgaben“ bei Zulassung gemäß § 40 MMHmG; „Elektrotherapie“ bzw. „Hydro- und Balneotherapie“ bei Zulassung gemäß § 63 MMHmG – jeweils Zutreffendes einfügen„Heilmasseur“/„Heilmasseurin“ bei Zulassung gemäß Paragraph 39, MMHmG; „Lehraufgaben“ bei Zulassung gemäß Paragraph 40, MMHmG; „Elektrotherapie“ bzw. „Hydro- und Balneotherapie“ bei Zulassung gemäß Paragraph 63, MMHmG – jeweils Zutreffendes einfügen

In Kraft seit 01.12.2006 bis 31.12.9999
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