§ 10 MMHmZV Inkrafttreten

MMHmZV - Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026

Die § 1 Abs. 1 und § 7a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 271/2015 treten mit 1. September 2015 in Kraft. Die Paragraph eins, Absatz eins und Paragraph 7 a, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 271 aus 2015, treten mit 1. September 2015 in Kraft.

In Kraft seit 23.09.2015 bis 31.12.9999
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