Anl. 1 MMHmZV

MMHmZV - Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.09.2026

Anlage 1 

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers der

 

Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

 

 

AUSBILDUNGSBESTÄTIGUNG

 

 

 

Herr/Frau1.......................................................................................................................................................,

 

geboren am ..................................................................... in ....................................................................., hat

 

an der Ausbildung zum medizinischen Masseur / zur medizinischen Masseurin1 gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, in der Zeit von ............................. bis ................................ teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt:an der Ausbildung zum medizinischen Masseur / zur medizinischen Masseurin1 gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2003,, in der Zeit von ............................. bis ................................ teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt:

 

 

 

Einzelprüfungen – Modul A

 

 

 

Unterrichtsfach

Beurteilung2

 

Anatomie und Physiologie

 

 

Hygiene

 

 

Erste Hilfe und Verbandstechnik

 

 

Thermotherapie, Ultraschalltherapie, Packungsanwendung

 

 

Massagetechniken zu Heilzwecken

 

 

 

Einzelprüfungen – Modul B

 

Unterrichtsfach

Beurteilung3

 

Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

 

 

Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens

 

 

Dokumentation

 

 

Pathologie

 

 

Massagetechniken zu Heilzwecken einschließlich vertiefender spezieller Anatomie und Pathologie

 

 

 

Teilnahme

 

Unterrichtsfach

Beurteilung4

 

Umweltschutz

 

 

Grundlagen der Kommunikation

 

 

 

Praktische Ausbildung

 

Die Leistung im Rahmen der praktischen Ausbildung wurde mit ................................................5 beurteilt.

 

Kommissionelle Prüfung

 

 

Beurteilung6

 

Anatomie und Physiologie

Pathologie

Thermotherapie, Ultraschalltherapie, Packungsanwendung

Massagetechniken zu Heilzwecken

 

 

 

Diese Bestätigung berechtigt nicht zur Berufsausübung als „medizinischer Masseur“ / „medizinische Masseurin“7.

 

......................................., am .........................................

 

....................................................................

...............................................................

 

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in7)

(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in7)

 

 

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

___________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 13 Abs. 5 MMHm-AV oder angerechnet gemäß § 25 MMHmG – Zutreffendes einfügen.2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß Paragraph 13, Absatz 5, MMHm-AV oder angerechnet gemäß Paragraph 25, MMHmG – Zutreffendes einfügen.

3 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 13 Abs. 5 MMHm-AV oder angerechnet gemäß § 25 MMHmG – Zutreffendes einfügen.3 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß Paragraph 13, Absatz 5, MMHm-AV oder angerechnet gemäß Paragraph 25, MMHmG – Zutreffendes einfügen.

4 „ausgezeichnet teilgenommen“, „teilgenommen“ oder „nicht erfolgreich teilgenommen“ gemäß § 13 Abs. 6 MMHm-AV oder angerechnet gemäß § 25 MMHmG – Zutreffendes einfügen.4 „ausgezeichnet teilgenommen“, „teilgenommen“ oder „nicht erfolgreich teilgenommen“ gemäß Paragraph 13, Absatz 6, MMHm-AV oder angerechnet gemäß Paragraph 25, MMHmG – Zutreffendes einfügen.

5 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 15 Abs. 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.5 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß Paragraph 15, Absatz 3, MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

6 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 38 Abs. 1 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.6 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß Paragraph 38, Absatz eins, MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

7 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

In Kraft seit 01.12.2006 bis 31.12.9999
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