Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.03.2025
(1)Absatz einsDie Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie richtet einen Beirat für intelligente Verkehrssysteme ein.
(2)Absatz 2Die Mitglieder des Beirats werden von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie aus dem Kreis der Wissenschaft, der Verwaltung in Bund und Ländern, der IVS-Diensteanbieter und der IVS-Nutzer ernannt.
(3)Absatz 3Aufgaben des Beirats sind:
1.Ziffer einsdie Beratung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie;
2.Ziffer 2die wissenschaftliche Begleitung der in den vorrangigen Bereichen durchgeführten Projekte.
In Kraft seit 31.03.2013 bis 31.12.9999
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