Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Für Notfalleinsatzkräfte sind von der verantwortlichen Person Aufzeichnungen über erhaltene Dosen, über absolvierte Aus- und Fortbildungen sowie über Teilnahmen an Notfallübungen zu führen. Im Rahmen von Interventionen erhaltene Dosen sind dabei separat anzuführen.
In Kraft seit 01.08.2020 bis 31.12.9999
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