Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Referenzwerte
Der Referenzwert für die Exposition von Personen in einer bestehenden Expositionssituation beträgt
1.Ziffer einsnach einem radiologischen Notfall 20 Millisievert effektive Dosis pro Jahr;
2.Ziffer 2aufgrund von kontaminierten Waren oder radioaktiven Altlasten ein Millisievert effektive Dosis pro Jahr.
In Kraft seit 01.08.2020 bis 31.12.9999
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