§ 12 IntV 2020 Interventionen in einer bestehenden Expositionssituation

IntV 2020 - Interventionsverordnung 2020

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Referenzwerte

Der Referenzwert für die Exposition von Personen in einer bestehenden Expositionssituation beträgt

  1. 1.Ziffer einsnach einem radiologischen Notfall 20 Millisievert effektive Dosis pro Jahr;
  2. 2.Ziffer 2aufgrund von kontaminierten Waren oder radioaktiven Altlasten ein Millisievert effektive Dosis pro Jahr.
In Kraft seit 01.08.2020 bis 31.12.9999
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