§ 16 IntV 2020 Schlussbestimmungen

IntV 2020 - Interventionsverordnung 2020

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. August 2020 in Kraft; gleichzeitig tritt die Interventionsverordnung, BGBl. II Nr. 145/2007, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 276/2017, außer Kraft. Diese Verordnung tritt mit 1. August 2020 in Kraft; gleichzeitig tritt die Interventionsverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 145 aus 2007,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 276 aus 2017,, außer Kraft.

In Kraft seit 01.08.2020 bis 31.12.9999
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